17.05.2012, 04:32 Uhr » Home » Aktuelles/Presse » Newsletter (Archiv) » Ausgaben 2010

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 1.5.2004 sind alle Arbeitgeber gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Handlungsbedarf besteht, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist (§ 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB IX).

Die BGN informiert und berät
In manchem Betrieb herrscht nach wie vor Verunsicherung, wie man beim betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgehen soll. Hier hilft die BGN. Unsere Experten
  • informieren Sie über die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • helfen bei Fragen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • beraten Sie bei Fragen zu Arbeitsplatzanpassungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen,
  • unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und schlagen Verbesserungs-/Anpassungsmöglichkeiten vor,
  • informieren Sie über mögliche Leistungen der einzelnen Rehabilitationsträger und helfen gegebenenfalls bei der Suche der richtigen Ansprechpartner.

Sie erreichen uns über die BGN-Hotline:

Fon 0621 4456-1553
oder
E-Mail bem@bgn.de

Auch die Branchenprävention Fleischwirtschaft der BGN bietet hier Unterstützung an, sie informiert Arbeitgeber und Mitarbeiter über den Ablauf einer betrieblichen Eingliederung, die sie bei Bedarf auch koordiniert.

Ansprechpartner:

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dipl.-Ing. Werner Dörr
Fon 01 73/30 33 88 1
E-Mail werner.doerr@bgn.de

Weiterer Ansprechpartner für den Bereich Fleischwirtschaft:

Rehabilitation
Jens J. Huber
Fon 0 61 31/78 53 09
E-Mail jensj.huber@bgn.de

Weitere Informationen: http://www.iga-info.de

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Der Leistungskatalog der BGN

 

Arbeits- und Wegeunfall

Was ist zu tun, wenn ein Unfall geschehen ist: Unfallanzeige, Ansprechpartner und Durchgangsarzt

 

Service-Center

Bei allen Fragen zu Mitgliedschaft und Beitrag.

 

Berufskrankheit - was tun?

Was sind Berufskrankheiten und wann ist eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten.

 

Das Qualifizierungsangebot

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