17.05.2012, 04:32 Uhr
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit 1.5.2004 sind alle Arbeitgeber gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Handlungsbedarf besteht, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist (§ 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB IX).
Die BGN informiert und berät
In manchem Betrieb herrscht nach wie vor Verunsicherung, wie man beim betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgehen soll. Hier hilft die BGN. Unsere Experten
Sie erreichen uns über die BGN-Hotline:
Fon 0621 4456-1553
oder
E-Mail bem@bgn.de
Auch die Branchenprävention Fleischwirtschaft der BGN bietet hier Unterstützung an, sie informiert Arbeitgeber und Mitarbeiter über den Ablauf einer betrieblichen Eingliederung, die sie bei Bedarf auch koordiniert.
Ansprechpartner:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dipl.-Ing. Werner Dörr
Fon 01 73/30 33 88 1
E-Mail werner.doerr@bgn.de
Weiterer Ansprechpartner für den Bereich Fleischwirtschaft:
Rehabilitation
Jens J. Huber
Fon 0 61 31/78 53 09
E-Mail jensj.huber@bgn.de
Weitere Informationen: http://www.iga-info.de
Die BGN informiert und berät
In manchem Betrieb herrscht nach wie vor Verunsicherung, wie man beim betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgehen soll. Hier hilft die BGN. Unsere Experten
- informieren Sie über die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
- helfen bei Fragen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements,
- beraten Sie bei Fragen zu Arbeitsplatzanpassungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen,
- unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und schlagen Verbesserungs-/Anpassungsmöglichkeiten vor,
- informieren Sie über mögliche Leistungen der einzelnen Rehabilitationsträger und helfen gegebenenfalls bei der Suche der richtigen Ansprechpartner.
Sie erreichen uns über die BGN-Hotline:
Fon 0621 4456-1553
oder
E-Mail bem@bgn.de
Auch die Branchenprävention Fleischwirtschaft der BGN bietet hier Unterstützung an, sie informiert Arbeitgeber und Mitarbeiter über den Ablauf einer betrieblichen Eingliederung, die sie bei Bedarf auch koordiniert.
Ansprechpartner:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dipl.-Ing. Werner Dörr
Fon 01 73/30 33 88 1
E-Mail werner.doerr@bgn.de
Weiterer Ansprechpartner für den Bereich Fleischwirtschaft:
Rehabilitation
Jens J. Huber
Fon 0 61 31/78 53 09
E-Mail jensj.huber@bgn.de
Weitere Informationen: http://www.iga-info.de
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