Aufsichtspersonen erfüllen einen wichtigen Teil des gesetzlichen Auftrages der Berufsgenossenschaften: Sie überwachen die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den Betrieben und beraten Unternehmer und Versicherte zu allen Fragen des Arbeitsschutzes (§ 17 und § 18 SGB VII).