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Hilfe bei psychischen Gesundheitsschäden

Wenn die Seele verletzt ist

Psychische Probleme nach Unfall, Überfall oder Gewalt bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg / BGN hilft schnell

von Thorsten Fehrens und Bärbel Haupt
Akzente 4/2012 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation

Psychische Gesundheitsschäden infolge von Gewalt- und Extremereignissen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg gewinnen in der gesetzlichen Unfallversicherung zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften haben jetzt ein Verfahren eingeführt, mit dem Menschen mit psychischen Gesundheitsschäden schnell geholfen wird.


Die Seele leidet, weil man etwas Schlimmes erlebt hat: In diese Lage kommen Menschen immer wieder nach einem Gewalt- oder Extremereignis am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg. Betroffen sein können Unfallopfer, Unfallzeugen sowie Opfer und Zeugen von Überfällen und Gewalttaten (siehe Kasten unten). Für sie alle gilt: Sie leiden an den Folgen eines Arbeitsunfalls – auch Überfall und Gewalttat zählen dazu – und bekommen Hilfe von der BGN.
Ganz wichtig ist in solchen Fällen, dass diese Menschen schnell psychotherapeutische Hilfe bekommen. Je schneller ihnen professionell geholfen wird, desto geringer ist der Leidensdruck und desto geringer ist die Gefahr, dass sich das psychische Leiden verfestigt (Chronifizierung). Und desto eher können sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Schnelle Hilfe braucht schnellen Informationsfluss
Damit die BGN schnell therapeutische Hilfe organisieren kann, muss sie von dem Unfall/Gewaltereignis erfahren. Hier aber verstreicht – aus verschiedenen Gründen – immer wieder viel Zeit, bis die BGN überhaupt von dem Arbeitsunfall Kenntnis erhält: Weil man nicht weiß, dass die BGN auch für psychische Unfallfolgen zuständig ist oder dass ein Überfall auch ein Arbeitsunfall sein kann. Oder weil die psychischen Gesundheitsschäden nicht sofort aufgetreten sind. Wie hilfreich jedoch gerade ein schneller Informationsfluss nach Unfällen mit psychischen Traumafolgen ist, zeigen die Fälle aus BGN-Mitgliedsbetrieben (siehe Kasten Seite 2).
Gute Kontakte der BGN-Prävention zu den Betrieben und die Zusammenarbeit zwischen Prävention und den für die Entschädigung zuständigen Bezirksverwaltungen der BGN verkürzen die Informationswege erheblich. Auch ein Kooperationsvertrag der BGN mit der Kriminalpolizei Bremen und demnächst auch mit dem Landeskriminalamt Berlin stellt sicher, dass die BGN von Überfällen auf Beschäftigte in ihren Mitgliedsbetrieben innerhalb von 48 Stunden erfährt. Die Information kommt per Online-Meldeverfahren. Allein aus der Stadt und Region Bremen wurden der BGN in 2011 auf diese Weise 36 Überfälle auf Beschäftigte in BGN-Mitgliedsbetrieben gemeldet. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen wurden in 2011 insgesamt 487 Beschäftigte aus BGN-Mitgliedsbetrieben Opfer von Überfällen. Das zeigt, wie wichtig solche Kooperationen sind.

PSYCHISCHE GESUNDHEITSSCHÄDEN

Psychische Gesundheitsschäden können unmittelbar bei dem Unfall-/Gewaltereignis entstehen (psychisches Trauma) oder sich erst danach entwickeln (posttraumatische Belastungsstörung). Außerdem können Verletzungen nach einem Arbeitsunfall zu einer psychischen Belastung des Verletzten führen.
Manchmal genügen einige wenige probatorische Sitzungen. Ziel dieser Sitzungen ist es zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und weitere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Manchmal muss noch eine Therapie angeschlossen werden.

 


PRÄVENTION VON GEALT UND EXTREMEREIGNISSEN

Die BGN-Prävention informiert und berät die Betriebe über technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Raubüberfall und Gewalttaten.
Einen Überblick über Präventions-Maßnahmen gibt die neue Arbeits-Sicherheits-Information der BGN „Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz“ (ASI 9.02). Außerdem darin enthalten:
Richtiger Umgang mit Zahlungsmitteln
Verhaltensregeln während eines Überfalls und danach
Muster zur Erstellung einer Betriebsanweisung
Fahndungsblatt zur Täterbeschreibung
Checkliste für den Unternehmer
Meldebogen Unfall/Überfall
Download: www.bgn.de

Außerdem bietet die BGN Seminare zur Gewaltprävention an.
Info: www.bgn.de
kathrin.ewald@bgn.de, Fon 0621 4456-3180