25.05.2013, 00:21 Uhr
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BGN muss Verletztengeldzahlung an FA melden
BGN muss Verletztengeldzahlung an Finanzamt melden
Neue Regelung
Der Gesetzgeber schreibt den Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern eine neue Meldepflicht vor. Danach muss die BGN alle im Jahr 2011 an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde melden. Übermittelt werden müssen die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung.
Deshalb wird die BGN in Zukunft in den Leistungsfällen, in denen sie die Lohnersatzleistung direkt an den Leistungsberechtigten auszahlt bzw. die Krankenkasse mit der Zahlung beauftragt, die Steuer-Identifikationsnummer erfragen.
Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet die Krankenkasse die Leistungsdaten an die Finanzbehörden. Trotz dieser Neuerung ist der Steuerpflichtige weiterhin verpflichtet, die Lohnersatzleistungen auch in der Steuererklärung aufzuführen.
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