17.05.2012, 04:41 Uhr
»
Home
» Medien
» Fachartikel
Projekt will Reha-Leistungen selbst managen
Reha-Leistungen selbst managen
Persönliche Budgets in der gesetzlichen Unfallversicherung - mehr Möglichkeiten der Leistungsgestaltung
von Peter KehlAkzente 1/2009 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation
Statt Sachleistungen erhalten unfallverletzte Menschen mit Behinderung von der Berufsgenossenschaft Geld, mit dem sie bestimmte Reha-Leistungen selbst einkaufen. Das nennt man Persönliches Budget. Der Vorteil: Sie können das Budget selbstbestimmt und flexibel einsetzen, um ihren individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken.
Jens B. ist seit einem Arbeitsunfall vor vier Jahren querschnittgelähmt und zu 100 Prozent erwerbsunfähig. Bei der Gestaltung seines Alltags ist er auf fremde Hilfe angewiesen. Diese Hilfe bekommt er von einem Dienstleister, der aus einer Hand und flexibel häusliche Pflege und Assistenz bei Besorgungen, Sport und anderen Freizeitaktivitäten bietet. Jens B. entscheidet selbst, wann, wo und wie er dessen Unterstützung braucht. Und über das Persönliche Budget, das ihm die bgn für diese Leistungen zur Verfügung stellt, wickelt er von der Planung bis zur Bezahlung der Leistungen alles selbst ab. Das trägt entscheidend dazu bei, dass Jens B. heute wieder ein aktives, selbstbestimmtes Leben führt.
Persönliches Budget: Wo es verortet ist
Um die vielfältigen möglichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bestmöglich ausgleichen zu können, gibt es im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ganz unterschiedliche Leistungsarten. Sie lassen sich grob in Geld- und Sachleistungen einteilen. Statistisch gesehen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung etwa 30% der Leistungen Sachleistungen und 70% Geldleistungen. Geldleistungen sollen Einkommensausfälle ausgleichen, die infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten entstehen. Hierzu gehören das Verletztengeld und die Verletztenrente. Zu den Sachleistungen zählen u.a. Leistungen von Ärzten und Therapeuten und bestimmte Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung.Geldleistungen ersetzen Einkommen und können natürlich frei verwendet werden. Bei Sachleistungen ist das nicht so. Sie dienen immer einem ganz bestimmten Zweck, der bestmöglich erreicht werden soll. Deshalb gelten in der gesetzlichen Unfallversicherung für viele Sachleistungen besondere Qualitätsstandards. Das ist vor allem in der medizinischen Versorgung der Fall, weil nur besonders qualifizierte Ärzte und Therapeuten für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten herangezogen werden sollen (Durchgangsärzte, BG-Unfallkrankenhäuser). In der akuten Behandlungsphase, z.B. nach einem Unfall, sind Persönliche Budgets deshalb nicht sinnvoll und gesetzlich auch nicht möglich.
Persönliches Budget: Wo es sinnvoll sein kann
Anders liegt der Fall, wenn die akute Behandlungsphase abgeschlossen ist. Hier kann es im Rahmen der Rehabilitation durchaus so sein, dass der Versicherte bestimmte Sachleistungen selbst ebenso gut oder besser als die BG planen und einkaufen kann. Ein Persönliches Budget kann also sinnvoll sein, z.B. um folgende Leistungen selbst zu gestalten und abzuwickeln:- Ärztlich verordneter Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Fahrten als ergänzende Leistung der medizinischen Rehabilitation und zur beruflichen Teilhabe
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
- Anschaffung von Lern-, Unterrichts- und Arbeitsmitteln
- Ausbildungsmaßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung in einen Beruf, der einen beruflichen Aufstieg bedeutet (hier: Teilförderung)
- häusliche Pflege und Assistenz
Persönliches Budget: Wie es geht
Ein Persönliches Budget muss beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Antragsteller das Budget alleine verwaltet oder aufgrund seiner Behinderung dazu alleine nicht in der Lage ist. Auch in diesem Fall ist ein Persönliches Budget möglich. Wer es beantragt, mit dem bespricht die BG, welche Leistungen sinnvollerweise über das Persönliche Budget erbracht werden können. An diesem Gespräch kann auch eine Vertrauensperson des Menschen mit Behinderung teilnehmen.Das Persönliche Budget ist genau wie die Sachleistung so bemessen, dass es den individuell festgestellten Bedarf des Versicherten deckt. Es soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Mehr Geld als bisher kann also niemand erwarten. Wenn der Leistungsbedarf festgestellt ist, schließen der Versicherte und die bgn eine Vereinbarung. Darin sind die Leistungen, die mit dem Persönlichen Budget abgedeckt werden sollen, aufgeführt und die Ziele beschrieben, die mit den Leistungen erreicht werden sollen. Ziele sind z.B. die erfolgreiche berufliche Qualifikation oder medizinische Funktionsgewinne wie die Verbesserung der Beweglichkeit. Festgelegt wird auch, in welchem Umfang der Versicherte einen Verwendungsnachweis der Budgetmittel führen soll (Vorlage von Quittungen und Belegen).
Persönliche Budgets werden in der gesetzlichen Unfallversicherung zunehmend in Anspruch genommen. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Denn Persönliche Budgets sind immer dann, wenn der Versicherte sich als »Experte in eigener Sache« einbringen kann, eine sinnvolle und flexible Form der Leistungserbringung.
Das Sozialgesetzbuch IX »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen« ermöglicht, Sachleistungsansprüche als »Persönliche Budgets« in Geldleistungsansprüche umzuwandeln (§ 17 SGB IX). So kann sich der Leistungsempfänger auf Wunsch Rehabilitationsleistungen selbstständig »einkaufen«.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget und dem Forschungsprojekt "ProBudget" finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV .
Sitemap
Fehlermelder
Kontakt 

