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Klimaschutz bei der Kälteanlage

Die EG-Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase und was sie Betreiber von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen angeht

von Alois Kissel
Akzente 4/2007 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation

Fluorierte Treibhausgase haben ein 100- bis 22.000-mal höheres Treibhauspotenzial als CO2. Sie werden u. a. als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt. Eine EG-Verordnung will die Emissionen dieser vom Kyoto-Protokoll erfassten Klimakiller jetzt eindämmen bzw. unterbinden.


A 4. Juli 2006 begann in der EU der Verzicht auf fluorierte Treibhausgase, als in allen Mitgliedstaaten die EG-Verordnung 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase* in Kraft trat. Sie verbietet seitdem das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen, die die vom Kyoto-Protokoll erfassten fluorierten Treibhausgase enthalten. Die meisten Regelungen der EG-Verordnung gelten jedoch erst ab 4. Juli 2007. Da sie mit neuen Verpflichtungen verbunden sind, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Die einzige kältetechnische Anwendung betrifft offene Direktverdampfungssysteme mit fluorierten Kältemitteln, die als so genannte »Kälteklammern« bei der Reparatur von Wasserleitungen eingesetzt werden. Für den Betreiber von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sieht die Verordnung verschiedene Pflichten vor, die nachfolgend erläutert werden.

Fluorierte Treibhausgase
Als fluorierte Treibhausgase werden teilfluorierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW, FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF6) bezeichnet. Sie haben ein hohes bis sehr hohes Treibhauspotenzial (global warming potential = GWP; siehe Kasten rechts). Das Treibhauspotenzial der einzelnen Stoffe wird auf einen Zeitraum von 100 Jahren bezogen und gegenüber Kohlendioxid (GWP = 1) ausgewiesen. Das GWP eines Gemisches wird aus den Werten der Einzelkomponenten und ihren Masseanteilen errechnet.

Reduzierung der Emissionen
Alle Maßnahmen zur Emissionsvermeidung müssen, soweit sie technisch durchführbar und nicht mit übermäßigen Kosten verbunden sind, angewendet werden. Lecks müssen möglichst rasch repariert werden. Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sind von zertifiziertem Personal auf Lecks zu untersuchen. Die Untersuchungsintervalle hängen vom Füllgewicht ab. Nach der Reparatur eines Lecks muss die Anlage innerhalb eines Monats erneut auf Dichtheit kontrolliert werden. Um ein Leck festzustellen, werden direkte oder indirekte Messmethoden an den erfahrungsgemäß kritischsten Stellen angewendet. Die Methoden müssen noch im Rahmen der Standardanforderungen u.a. von der Kommission bis 4. Juli 2007 festgelegt werden.
Bei Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die 300kg oder mehr fluorierte Treibhausgase enthalten, muss der Betreiber ein Leckage-Erkennungssystem installieren, das mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden muss. Ist ein geeignetes und funktionierendes Leckage-Erkennungssystem bei Anlagen ab 30kg oder mehr vorhanden, dann verdoppeln sich die Prüfintervalle.


*Verordnung (EG)
Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (Amtsblatt der EU Nr. L161 vom 14. 6. 2006, Seite 1ff.)

Hinweis: Die VO 842/ 2006 behandelt auch Brandschutzsysteme mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen.

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