17.05.2012, 04:52 Uhr » Home » Medien » Fachartikel

Anhang 4 zur Satzung:

Aufstellung zu § 42 Abs. 7 der Satzung

Gewerbegruppe*

Zu den Beitragsklassen 1,2; 1,7 und 0,2 gehören:

11 Backgewerbe
12 Konditoreien
13 Kleingewerbliche Speiseeisherstellung
16 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
22 Kaffeeröstereien
25 Laboratorien
36 Puddingpulverherstellung
38 Herstellung von Senf und Gewürzen
41 Essenzenherstellung
64 Spirituosenherstellung
85 Zigarrenherstellung
86 Zigarettenherstellung

Zu den Beitragsklassen 1,5; 2,0 und 0,33 gehören:

17 Schokoladenherstellung
18 Zuckerwarenherstellung
19 Dauerbackwaren
20 Teigwarenherstellung
21 industrielle Speiseeisherstellung
32 Margarineherstellung
33 Konservenherstellung
35 Herstellung von Suppenerzeugnissen, Kaffeeersatzherstellung
37 Nährmittelherstellung
40 Herstellung von Futtermitteln
42 Sektkellereien
46 Erfrischungsgetränke
47 Kühlhäuser
51 Mehlmühlen
52 Schrotmühlen
61 Molkereien - Käsereien
62 Brennereien
67 Stärkeherstellung
91 Mälzereien
93 Brauereien

Zu den Beitragsklassen 1,7; 2,2 und 0,5 gehören:

24 Fischindustrie
30 Feinkostherstellung
43 Obstmostereien
45 Mineralbrunnen
65 Essigherstellung

Alle nicht ausdrücklich genannten Gewerbegruppen zählen zu den Beitragsklassen 1,2; 1,7 und 0,2.

* Gewerbegruppen = 1. und 2. Ziffer der Betriebsnummer - nähere Erläuterungen sind dem Gefahrtarif zu entnehmen.

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