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Kälteanlagen

Kältetechnik konkret

Die neue Norm DIN EN 378:2008 »Kälteanlagen und Wärmepumpen«

von Lutz Schiffmannaus
Akzente 6/2008 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation

Europäische Normen zeigen auf, wie die in den europäischen Richtlinien formulierten Schutzziele zu erreichen sind. Für Kälteanlagen und Wärmepumpen beschreibt die DIN EN 378 »Kälteanlagen und Wärmepumpen« konkret die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen. Im Juni 2008 erschien die DIN EN 378 in neuer Fassung. Nachfolgend die wesentlichen Neuerungen.


Wie ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2000 besteht die neue Norm DIN EN 378:2008 aus 4 Teilen (siehe Kasten unten). Geblieben sind auch die bisherigen Titel der einzelnen Teile. Wenig Änderung gibt es im Anwendungsbereich: Die DIN EN 378:2008 gilt für neue Kälteanlagen und teilweise für bestehende, wenn die Art des Kältemittels gewechselt oder Druckbehälter ausgetauscht werden. Für bestehende Anlagen gilt auch Teil 4 der Norm, da er nicht nur Anforderungen an Bau und Ausrüstung von Kälteanlagen enthält, sondern auch deren Betrieb regelt. In diesem Punkt weicht die Norm von der Systematik anderer Normen zur Ausgestaltung europäischer Richtlinien ab. Diese enthalten im Allgemeinen keine Betriebsbestimmungen.

DIN EN 378:2008 Teil 1 bis 4
DIN EN 378:2008 »Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen -...«
Teil 1 »Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien«
Teil 2 »Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation«
Teil 3 »Aufstellungsort und Schutz von Personen«
Teil 4 »Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung«

Neuerungen
Das Einsatzverbot von fckw und das Gebot zur Minimierung schädlicher Treibhausgase zwingt die Betreiber, nach neuen Kältemitteln bzw. neuen Einsatzgebieten bekannter Kältemittel zu suchen. So genannte transkritische Kreisläufe gewinnen somit an Bedeutung und werden nun in der Norm berücksichtigt. Anhang E (normativ) von Teil 1 der Norm enthält die Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln. Aufgrund der vorgenannten Entwicklung hat sich hier die Anzahl der Kältemittel erhöht. Als wichtiger Wert ist jetzt die Fluid-Gruppe nach Druckgeräterichtlinie aufgeführt. Bisher waren die Kältemittel je nach Giftigkeit und Brennbarkeit in 6 Sicherheitsgruppen eingeteilt. Zur besseren Handhabung gab es eine vereinfachte Gruppeneinteilung in 11, 12 und 13. Diese Vereinfachung ist jetzt weggefallen.
Bei der Klassifikation von Kälteanlagen wurde teilweise eine neue Systematik angewandt. Anlagen, in denen sich ein Sekundärkühlmittel in direkter Verbindung mit dem zu kühlenden Medium befindet, gelten jetzt als direkte Systeme. Dies hat im Zusammenhang mit der geänderten Kältemittelklassifikation Auswirkungen auf die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge in den jeweiligen Aufstellungsbereichen, beschrieben in Anhang C (normativ) von Teil 1. Für Teil 2 der DIN EN 378:2008 »Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation« ergibt sich eine so genannte Vermutungswirkung. Das heißt, bei Anwendung der Norm gelten die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie und Maschinenrichtlinie (siehe die in den Tabellen »ZA.1 Druckgeräterichtlinie« und »ZB. 1 Maschinenrichtlinie« aufgeführten Abschnitte) als erfüllt. Wenn der Hersteller oder Errichter einer Kälteanlage oder Wärmepumpe beim Bau die Norm berücksichtigt, kann der Betreiber davon ausgehen, dass die Anlage die notwendigen Anforderungen erfüllt. Anhang A (normativ) von Teil 2 enthält jetzt zusätzliche Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak.

Kälteanlagen & Co.
Wo was geregelt ist

Bau und Ausrüstung
Der europäische Binnenmarkt fordert für einen freien Warenverkehr einheitliche Bestimmungen auch für die Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen. Nationale Vorschriften für diesen Bereich müssen zurückgezogen werden.

Zurückgezogen
Unfallverhütungsvorschrift »Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen« (BGV D4). Das Kapitel »Bau und Ausrüstung« dieser Vorschrift galt nur für Anlagen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.

Verbindlich seit 1.1.1995
Maschinenrichtlinie RL/89/392/EWG bzw. RL/98/37/EG - umgesetzt in
nationales Recht durch die Maschinenverordnung (9. GPSGV)

Verbindlich seit 30.5.2002
Druckgeräterichtlinie RL/97/23/EG - umgesetzt in nationales Recht durch die Druckgeräteverordnung (14. GPSGV)
Diese Vorschriften nennen grundlegende Sicherheits- bzw. Gesundheitanforderungen, die auch Kälteanlagen und Wärmepumpen erfüllen müssen.

Betrieb
Bis 31.12.2004
Unfallverhütungsvorschrift »Kälteanlagen, Wärmepumpen und
Kühleinrichtungen« (BGV D4)

Seit 1.1.2005
BGR 500, Kapitel 2.35 »Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen« der BG-Regel »Betreiben von Arbeitsmitteln«
(BGR 500). Anhang 1 des Kapitels 2.35 der BGR 500 enthält Beschaffenheitsanforderungen an Kühleinrichtungen. Sie sind heranzuziehen, wenn die Kühleinrichtungen nicht unter den Anwendungsbereich europäischer Richtlinien fallen.


Notwendige Prüfungen
Erweitert und präzisiert wurden die Bestimmungen zu notwendigen Prüfungen. Teil 2 der DIN EN 378:2008 behandelt Prüfungen vor Inbetriebnahme, wobei dort für Bauteile auf entsprechende Produktnormen verwiesen wird. Man findet sie zusammengefasst in Tabelle 1 der Norm. Da der europäische Normungsprozess enorme Fortschritte gemacht hat, ist diese Tabelle viel umfangreicher als Abschnitt 2 bzw. Anhang E der bisherigen Norm aus dem Jahr 2000. Viele Hersteller werden das sehr hilfreich finden.
Wiederholungsprüfungen werden jetzt richtigerweise im Teil 4 »Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung« behandelt. Zu den Wiederholungsprüfungen gehören: äußere Sichtprüfung, Druckprüfung der Anlage, Kältemittellecksuche und Prüfung der Sicherheitseinrichtungen. Bei der Kältemittellecksuche wurden Umweltvorschriften wie z. B. die EG-Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase berücksichtigt.

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