04.02.2012, 09:30 Uhr
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Ein Unfall ist geschehen - was tun?
Alle Unfälle einschließlich Verkehrsunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen oder den Tod eines Versicherten zur Folge haben, müssen binnen drei Tagen an die für Ihren Betrieb zuständige BGN-Bezirksverwaltung gemeldet werden.Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, sind der Berufsgenossenschaft außerdem unverzüglich – telefonisch oder per Fax – mitzuteilen. Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.
Welche Bezirksverwaltung ist für mich zuständig?
Unfallanzeigen und Zuschriften in Unfallsachen richten Sie bitte unmittelbar an die zuständige Bezirksverwaltung. Für Unfälle in fleischwirtschaftlichen Unternehmen ist bundesweit die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung Mainz gegeben, für alle anderen Branchen finden Sie die zuständige Bezirksverwaltung anhand der Postleitzahlsuche. Für Betriebe der Fleischwirtschaft besteht zudem die Möglichkeit, die Unfallanzeige
Wohnsitz im Ausland
Hat der Verletzte seinen Wohnsitz im Ausland, richten Sie Unfallanzeigen und Schriftsätze bitte an die Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft, Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim.
Fon: 06 21 / 44 56-15 47
Fax: 06 21 / 44 56-14 29
E-Mail: rehabilitation@bgn.de
BGN-Unfalltelefon bei einem tödlichen Unfall oder Massenunfall
Für die sofortige Unfallmeldung bei schweren, tödlichen Unfällen oder schweren Schadensfällen (z. B. Explosionen, Brände, Einstürze) hat die BGN ein Unfallmeldetelefon eingerichtet unter dem die diensthabende Technische Aufsichtsperson zu erreichen ist, die dann alles Notwendige veranlasst. Von der sofortigen Benachrichtigungspflicht ausgenommen sind Verkehrsunfälle.
Während der Dienstzeiten
Montag - Freitag: 08:00-16:00 Uhr
Fon: 06 21 / 44 56-35 17
Außerhalb der Dienstzeiten
Fon: 06 21 / 44 56-6 66
Durchgangsarzt
Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt.
Suche nach einem Durchgangsarzt
Psychische Probleme nach Arbeitsunfall und Überfall
Hat der Verletzte seinen Wohnsitz im Ausland, richten Sie Unfallanzeigen und Schriftsätze bitte an die Hauptverwaltung der Berufsge
Fon: 06 21 / 44 56-15 47
Fax: 06 21 / 44 56-14 29
E-Mail: rehabilitation@bgn.de
| Wohnsitz im Ausland | Datei |
|---|---|
| Unfallanzeige Ausland |
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BGN-Unfalltelefon bei einem tödlichen Unfall oder Massenunfall
Für die sofortige Unfallmeldung bei schweren, tödlichen Unfällen oder schweren Schadensfällen (z. B. Explosionen, Brände, Einstürze) hat die BGN ein Unfallmeldetelefon eingerichtet unter dem die diensthabende Technische Aufsichtsperson zu erreichen ist, die dann alles Notwendige veranlasst. Von der sofortigen Benachrichtigungspflicht ausgenommen sind Verkehrsunfälle.
Während der Dienstzeiten
Montag - Freitag: 08:00-16:00 Uhr
Fon: 06 21 / 44 56-35 17
Außerhalb der Dienstzeiten
Fon: 06 21 / 44 56-6 66
Durchgangsarzt
Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sicherge
Psychische Probleme nach Arbeitsunfall und Überfall
| Beschreibung | Datei |
| Info-Flyer »Wenn die Seele verletzt ist« Psychische Probleme nach Arbeitsunfall und Überfall - Die BGN hilft |
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