Wie berichtet, hatte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17.05.2011 entschieden, es sei unzulässig gewesen, die zum 31.12.2007 auslaufende Unternehmer-Pflichtversicherung automatisch in eine freiwillige Versicherung zu überführen. Als erste Konsequenz aus diesem Urteil hat die BGN alle betroffenen Mahnverfahren und Vollstreckungen aufgehoben. Die BGN steht im engen Kontakt zur Bundesversicherungsamt (BVA), um weitere Wege zu beraten das Urteil umzusetzen. Alle Entscheidungen zum weiteren Vorgehen werden zeitnah bekannt gemacht. Zur Erinnerung: Die BGN-Pflichtversicherung für Unternehmer lief Ende 2007 aus. Um Absicherungslücken zu vermeiden, blieben alle am 31.12.2007 pflichtversicherten Unternehmer, die sich nicht anders gegenüber der BGN geäußert hatten, ab 01.01.2008 bei der BGN versichert – als freiwillige Versicherte, die ihre Versicherung jederzeit zum Monatsende kündigen können. Andere Berufsgenossenschaften hatten vergleichbare Wege beschritten und das Bundesversicherungsamt hatte diese Vorgehensweise ausdrücklich genehmigt.