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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Ärztin oder Arzt hält ein Hand mit Verband.

Ein Unfall ist passiert – was tun?

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Tödliche und schwere Unfälle

Ein Telefon, auf dem gerade eine Nummer gewählt wird.

Tödliche Unfälle und Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen der BGN unverzüglich telefonisch gemeldet werden.

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D-Arzt suchen

Eingang D-Arzt

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, suchen Sie bitte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf.

Externer Link

Unfallanzeige

Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen oder tödlich verlaufen sind, müssen innerhalb von drei Tagen von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. einem Bevollmächtigten an die BGN per Unfallanzeige gemeldet werden. 

Digitale Unfallanzeige

Die DGUV hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Unfallanzeige nutzen können: 

 

Schriftliche Unfallanzeige

Geben Sie bitte hier die Postleitzahl des Wohnortes der oder des Verunfallten ein, wenn Sie uns die Unfallanzeige per Briefpost schicken möchten. 

Die Kontaktdaten der zuständigen Regionaldirektion finden Sie ebenfalls nach der Eingabe der PLZ des Wohnortes der/des Verunfallten.

Online-Unfallanzeige / Extranet

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Unfallanzeige online im Extranet der BGN auszufüllen.

 

Tödliche und schwere Unfälle – BGN-Unfalltelefon

BGN-Unfalltelefon
Während der Dienstzeiten

Montag - Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Fon: 0621 4456-3517

BGN-Unfalltelefon
Außerhalb der Dienstzeiten

­

Fon: 0621 4456-666

Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen der Berufsgenossenschaft unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Verkehrsunfälle sind von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem muss bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden. Tödliche und schwere Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen per Unfallanzeige an die BGN gemeldet werden.

Psychische Probleme nach Arbeitsunfall, Überfall, Großschadensereignis und Attentat

Je eher Betroffene versorgt und betreut werden, desto besser lässt sich bleibender seelischer Schaden abwenden. 

Info-Flyer "Wenn die Seele verletzt ist"
PDF-Datei

Unfall, Berufskrankheiten, Leistungen

0621 4456-1462

Montag bis Freitag­
von 8 bis 16 Uhr

rehabilitation@bgn.de rehabilitation@bgn.de

In Ihrer Nähe

Ansprechpersonen

Die für Sie zuständige Regionaldirektion berät Sie gerne. 

zum Kontakt

FAQ Arbeitsunfall

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsunfall

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