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BGN-Sicherheitstipp: Flüssiggas

11. April 2023

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Wissen schützt!

Flüssiggas ist eine praktische Sache. Es ist in der Regel schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Aber Fehler verzeiht es nicht. Unweigerlich macht jedoch Fehler, wer sich nicht auskennt. Und das ist der Hauptgrund für
Unfälle beim Umgang mit Flüssiggas: Mangelnde Kenntnisse.

Wissen schafft Sicherheit

Ein erster Schritt, um dieses Problem anzugehen, ist die kurze Unterweisung „Verwendung von Flüssiggas“, zum Herunterladen auf der Internetseite „Wissen kompakt: Flüssiggas- und Erdgasanlagen“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Zeitaufwand dafür ist gering, denn das „Unterweisungs-Kurzgespräch“ vermittelt komprimiert die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen – bildgestützt und für jedermann verständlich. Am Besten führt man das Gespräch vor Ort, anschaulich an der eigenen Anlage.

Mehr ins Detail geht die neue Publikation „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUVRegel 110-010). Sie bietet umfangreiche Informationen unter anderem zu Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen - für all jene, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen sollten.

Regelmäßige Prüfungen - Prüferdatenbank

Was häufig vergessen wird: Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden - alle zwei oder vier Jahre.

Für die Suche nach qualifizierten Prüferinnen und Prüfern, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet.

Böse Überraschungen können so vermieden werden. Denn immer wieder werden Prüfungen zwar kostenpflichtig, aber unvollständig oder nicht sachgemäß durchgeführt.

Weitere Informationen:

Wissen kompakt: Erd- und Flüssiggasanlagen
BGN-Branchenwissen

Unterweisung: Verwendung von Flüssiggas
PDF-Datei

DGUV-Regel 110-010
PDF-Datei

Prüfer-Datenbank
BGN-Branchenwissen

Ihr Ansprechpartner:

0621 4456-1573

Michael Wanhoff
Pressesprecher

presse-info@bgn.de presse-info@bgn.de

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