Vieles liegt noch im Argen
Viele Maschinen in Kegelbahnen und Bowlingcentern sind nicht ausreichend abgesichert. Nach wie vor nicht, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe betont, obwohl die Unfallversicherung sehr präzise Handlungshilfen für die Betreiber dieser Anlagen entwickelt hat. Diese Betreiber sind verantwortlich für alle technischen und organisatorischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, also auch die Sicherung von Gefahrstellen und, wenn notwendig, die Nachrüstung der Anlagen.
Immer wieder geschehen Unfälle, bei denen Personen bei der Beseitigung von Störungen in die laufende Anlage geraten. In der Theorie ist das gar nicht möglich, denn damit sie betrieben werden dürfen, müssten alle Gefahrstellen an Maschinen wie Pinsetter, Ballheber und Kugel- oder Ballaufzug mit funktionsfähigen und geeigneten Schutzeinrichtungen gesichert sein. Aber die Praxis sieht anders aus.
Sicherheit jeden Tag checken
Die BGN rät deshalb dringend zur arbeitstäglichen Kontrolle. Wichtige Fragen dabei:
Sind an den Gefahrstellen alle erforderlichen Verdeckungen 1. vorhanden, 2. ausreichend befestigt und
sind 3. die elektrischen Verriegelungen wirksam, sodass sich die entsprechenden Antriebe bei Zugriff oder Zugang abschalten?
Weitere Informationen und Handlungshilfen:
BGN-Hotline Prävention: 0621 4456-3517
Praxishilfen „Bowling- und Kegelanlagen“
BGN-Branchenwissen
Anlagenspezifische Hinweise zur Nachrüstung von Stellmaschinen
BGN-Branchenwissen
DGUV Information 210-005 „Kegel- und Bowlinganlagen“
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