17.03.2010, 22:15 Uhr
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Feuerlöscher im Betrieb
Alles klar damit?
Bei einem Entstehungsbrand im Betrieb ist der Feuerlöscher die 1. Wahl. Er ist sofort griff- und einsatzbereit. Und auch Laien können ihn ohne große Probleme und mit Erfolg einsetzen. Das alles funktioniert aber nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nur die vorgeschriebenen Feuerlöscher angeschafft zu haben, reicht nicht.
Gute vorbereitet - weil geübt
Bricht ein Feuer aus, ist die Zeit für Hilfsmaßnahmen sehr kurz. Wenn dann - in der oft entstehenden Hektik - erst einmal die Bedienungsanleitung des Löschers studiert werden muss, ist der Löscherfolg mehr als ungewiss. Jetzt kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man lernen - am besten, indem man einen Feuerlöscher benutzt, z. B. bei einer Löschübung.
Optimalerweise sollten alle Mitarbeiter an einer solchen Übung teilnehmen. Und jeder sollte dabei zumindest einmal mit dem Feuerlöscher einen Brand löschen. So lernen die Mitarbeiter die Funktions- und Wirkungsweise der Löscher besser kennen. Zudem bekommen sie einen Eindruck von der Leistungsfähigkeit der Geräte. Sie gewinnen Selbstvertrauen und können dadurch ihr Verhalten im Ernstfall besser einschätzen.
Löschübungen sind z. B. Teil der BGN-Brandschutzhelfer-Ausbildung (1 Tag): Seminartermine 2010
Griffbereit - weil richtig platziert
Im Brandfall muss der Feuerlöscher griffbereit sein. Deshalb:
- Aufbewahrungsorte der Feuerlöscher so wählen, dass sie leicht erreichbarund jederzeit zugänglich sind.
- Feuerlöscher gut sichtbar aufbewahren/anbringen.
- Aufbewahrungsorte der Feuerlöscher, die nicht gut sichtbar sind, mit dem Brandschutzzeichen F05 »Feuerlöscher« kennzeichnen.
- Feuerlöscher in sicherem Abstand zu einem möglichen Brandherd (z. B. Fritteuse, Wok) aufbewahren.
- Hängende Feuerlöscher in Griffhöhe von 80 bis 120 cm anbringen. Damit alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sie ohne große Anstrengung abnehmen können.
- Orte mit besonderer Brandgefahr mit Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe ausstatten, z. B. Küchen, eventuell Bereich bei den Mülltonnen.
Gut ausgerüstet - weil richtig ausgewählt
Betriebe, in denen die Gefahr eines Fettbrandes besteht, müssen zusätzlich einen speziellen Fettbrandlöscher bereithalten. Man erkennt ihn an der Aufschrift: "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".
Der Geschäftsführer eines Restaurants schrieb an die BGN: "Das Fettbad in der Fritteuse hatte sich entzündet. Mit dem Fettbrandlöscher gelang es mir, den Brand innerhalb weniger Sekunden zu löschen. Die Feuerwehr musste nur noch Nachsorgearbeiten leisten. Die Anschaffung des Fettbrandlöschers haben Sie bei der letzten Betriebsbesichtigung angeordnet. Ich war zunächst nicht begeistert. Schon wieder Kosten. Heute weiß ich: Das war die beste Investition seit langem."
Einsatzbereit - weil regelmäßig geprüft
Feuerlöscher müssen im Brandfall einsatzbereit sein. Deshalb müssen Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Das macht eine befähigte Person (Sachkundiger), z. B. vom Prüfdienst der Herstellerfirmen oder ein unabhängiger Prüfer. Der Prüfnachweis (Plakette) muss gut sichtbar und dauerhaft auf dem Feuerlöscher angebracht sein.
Checkliste Feuerlöscher
- Geeignete Feuerlöscher sind ausreichend vorhanden.
- In der Backstube ist ein Feuerlöscher für die Brandklasse F vorhanden, wenn Speiseöle- und Speisefette zu Frittierzwecken erhitzt werden.
- Alle Feuerlöscher sind gut sichtbar, frei zugänglich und jederzeit sofort nutzbar.
- Nicht sichtbarer Aufbewahrungsort eines Feuerlöschers ist deutlich gekennzeichnet.
- Die Mitarbeiter sind in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen und wissen noch, wie es geht.
- Die Feuerlöscher werden mindestens alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft.
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