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Arzt macht sich Notizen während eines Patientengesprächs

Berufskrankheit – was tun?

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Berufskrankheitenanzeige

Als Berufskrankheit (BK) können bestimmte Erkrankungen anerkannt werden, die entstehen, weil die Betroffenen durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß ausgesetzt sind als die gesamte Bevölkerung.

Sobald der ärztlich begründete Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, muss dies von Ärztin oder Arzt bzw. von Zahnärztin oder Zahnarzt der Berufsgenossenschaft oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Unternehmerin oder der Unternehmer von der Erkrankung Kenntnis erhalten hat.

Todesfälle, besonders schwere Berufskrankheiten wie beispielsweise Krebserkrankungen sowie Massenerkrankungen müssen außerdem telefonisch, per Telefax oder E-Mail gemeldet werden.

Digitale BK-Verdachtsanzeige

Für Versicherte und Unternehmen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt in ihrem Serviceportal zwei Online-Formulare bereit, welche Versicherte und Unternehmen nutzen können, um den Verdacht einer Berufskrankheit zu melden.

Digitale BK-Verdachtsanzeige

Ärztliche BK-Verdachtsanzeige

Für Ärztinnen und Ärzte

Die DGUV stellt auf ihrer Internetseite verschiedene Formtexte als Download zur Verfügung, unter anderem die ärztliche Anzeige bei Verdacht einer Berufskrankheit.

BK-Info für Ärztinnen und Ärzte

Was ist eine Berufskrankheit?

Arzt macht sich Notizen währen eines Patientengesprächs

Erklärvideo und weitere Infos zur Berufskrankheit

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FAQ Berufskrankheit

Symbolbild mit Fragezeichen

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Berufskrankheit

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Unfall, Berufskrankheiten, Leistungen

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