17.05.2012, 05:03 Uhr
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Arbeiter mit Werksfunkgerät
Alleinarbeit
Personen-Notsignal-Anlagen können im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen
von Jörg BergmannAkzente 2/2008 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation
Ein alleinarbeitender Mitarbeiter hat einen Unfall, und keiner bekommt es mit. Das kann und darf nicht sein. Absichern lässt sich ein solcher Notfall mit einer Personen-Notsignal-Anlage. Vorher muss jedoch durch eine Gefährdungsbeurteilung geklärt werden, ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist.
Nachtschicht in der Mühle. Alles läuft automatisch. Ein einziger Mitarbeiter ist vor Ort, steuert und kontrolliert den Ablauf des Produktionsprozesses. Außer ihm ist nur noch der Pförtner im Betrieb. Plötzlich bleibt die Anlage stehen. Eine Förderschnecke ist verstopft. Der Mitarbeiter eilt zur Störungsstelle, überblickt in einer Sekunde das Ausmaß des Schadens - und rutscht plötzlich auf dem ausgetretenen Getreide aus . . .
Hält man das Geschehen hier wie einen Film an und will wissen, wie es weitergeht, dann ergeben sich sicher ein paar spannende Fragen: Wird der Mitarbeiter hinfallen? Wird er sich verletzen? Wenn ja, wie schwer? Und vor allem: Wer bekommt von dem Unfall etwas mit? Wer kann dem verletzten Mitarbeiter noch helfen, wenn er sich selbst nicht mehr helfen kann? Eine mögliche Antwort auf die letzten beiden Fragen heißt: Personen-Notsignal- Anlage. Mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) kann sichergestellt werden, dass alleinarbeitende Mitarbeiter bei Notfällen rechtzeitig Erste Hilfe erhalten. Das Prinzip der pna klingt simpel: Der alleinarbeitende Mitarbeiter trägt einen drahtlosen, mit Sensoren bestückten Signalgeber. Dieser löst automatisch in einer Empfangszentrale einen Alarm aus, wenn sich der Alleinarbeitende wegen einer Verletzung plötzlich nicht mehr bewegt oder wenn er flach auf dem Boden liegt oder wenn er eine Quittierung vergisst. Die alarmierte Person muss dann unverzüglich alle notwendigen Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
Ausführliche Hinweise zu PNA: BG-Regel »Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen« (BGR 139).
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu PNA:
www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/pnsa/faq11neu/index.html
Alleinarbeit erlaubt?
Gefährdungsbeurteilung klärt
br> Bevor jedoch eine Personen-Notsignal- Anlage beschafft wird und zum Einsatz kommt, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Alle Tätigkeiten, die der alleinarbeitende Mitarbeiter ausführen soll, müssen genau ermittelt und beschrieben werden. Stellt man fest, dass Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, bei denen die Vorschriften zwingend einen Aufsichtführenden fordern - z. B. beim Einfahren in Silos oder bei Arbeiten in engen Behältern -, dann ist Alleinarbeit verboten. Ist Alleinarbeit erlaubt, dann müssen im nächsten Schritt für die einzelnen Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermittelt werden: z. B. ungeschützte bewegte Maschinenteile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, Verbrennung. Anschließend wird jede dieser Gefährdungen bewertet, indem ein Risiko- Wert (R-Wert) ermittelt wird (siehe Kasten unten). Ergibt sich ein RWert höher als 30, so sind zunächst weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern.| RISIKOBEURTEILUNG | ||
|---|---|---|
| nach BGR 139, 3.3.1 | ||
→ Wird der Beschäftigte bei einem Notfall noch handlungsfähig, eingeschränkt handlungsfähig oder gegebenenfalls nicht mehr handlungsfähig sein? Bewerten Sie den Gefährdungsgrad mit einer Gefährdungsziffer GZ zwischen 1 und 10 (1 ist niedrig, 10 ist hoch). | ||
→ Ist ein Notfall unwahrscheinlich bzw. möglich oder muss sogar mit Notfällen gerechnet werden? Bewerten Sie die Notfallwahrscheinlichkeit NW mit einer Ziffer zwischen 1 und 10. | ||
→ Wie lang ist die Zeit zwischen der Alarmauslösung und dem Beginn der Rettungs- bzw. Erste-Hilfe-Maßnahmen vor Ort? Bewerten Sie die Zeit für die Einleitung von Hilfsmaßnahmen EV mit einer Ziffer zwischen 0 und 2. | ||
Berechnen Sie jetzt mit den Werten Gefährdungsziffer (GZ), Notfallwahrscheinlichkeit (NW) und Einleitung von Hilfsmaßnahmen (EV) den Risiko-Wert R: R = (GZ + EV) x NW Bei einem R-Wert > 30 ist Alleinarbeit unzulässig. Es sind zunächst weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern. |
Eine Risikominimierung kann z. B. durch die Installation zusätzlicher technischer Schutzeinrichtungen, die Erhöhung der Systemzuverlässigkeit oder durch weitergehende organisatorische Maßnahmen erreicht werden. Ergeben auch diese Maßnahmen keine ausreichende Absenkung des Risikos, so ist Alleinarbeit nicht zulässig. Die Tätigkeiten müssen dann von mindestens zwei Personen ausgeführt werden.

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