Die BGN hat mit dem Deutschen Schaustellerbund e.V. (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Markkaufleute e.V. (BSM) im November 2022 im Rahmen der VISION ZERO eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
In der Vergangenheit waren in der Schaustellerbranche tödliche und schwere Arbeitsunfälle überproportional häufig zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Schausteller-Branche und die BGN entwickeln nun gemeinsam ein Präventionskonzept im Sinne der VISION ZERO.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit. Das erfordert die systematische Überprüfung aller Arbeiten auf mögliche Gefährdungen, das Festlegen und Ergreifen von Schutzmaßnahmen. Dies muss dokumentiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht. Es drohen Bußgelder und/oder Nachteile, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt und keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist. Eine angemessen durchgeführte Gefährdungsbeurteilung hilft, Abläufe im Betrieb zu verbessern und Unfälle zu vermeiden. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentraler Aspekt der VISION ZERO.
Weg 1: Gefährdungsbeurteilung im Betrieb direkt auf dem Festplatz
Dienstleister im Auftrag der BGN kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb und helfen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (Dauer ca. 1–2 Stunden). Dieses Angebot ist kostenlos für Betriebe, die am Kompetenzzentrenmodell der BGN teilnehmen.
Terminanfragen richten Sie bitte an die von den Verbänden hiermit beauftragte Schaustellerin Frau Jessica Goldbach: Kontakt
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten, die sich noch nicht für das Kompetenzzentrenmodell qualifiziert haben, können sich hier qualifizieren: Kompetenzzentrenmodell
Weg 2: Gefährdungsbeurteilung mit der BGN-Handlungshilfe selbst erstellen
Sie können die Gefährdungsbeurteilung auch selbst mit Hilfe der ASI 10.7 „Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern“ erstellen. Diese erhalten Sie hier:
ASI 10.7 „Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern“
PDF-Datei
ASI 10.7 „Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern“
Online-Version
In einem Web-Seminar erklären wir Ihnen bei Bedarf den Umgang mit dieser Arbeitshilfe. Aktuelle Termine finden Sie hier: Seminar "Gefährdungsbeurteilung für Schausteller – So geht es"
Weg 3: Beratung durch die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
Schaustellerbetriebe, die nicht am Kompetenzzentrenmodell teilnehmen, können sich durch ihre jeweilige Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Betriebe, die dazu dem ASD*BGN angeschlossen sind, finden die Kontaktdaten der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit hier: Vertragspartnersuche
Grundvoraussetzung zur Umsetzung der VISION ZERO
Auch Kleinbetriebe müssen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden – das ist gesetzlich festgelegt. In der Regel würde dies bedeuten, dass Sie sich diese Leistung extern einkaufen müssen. Als Alternative dazu hat die BGN ein für Kleinbetriebe zugeschnittenes Betreuungsmodell entwickelt: das Kompetenzzentren- oder auch Branchenmodell.
Das Besondere an diesem Modell ist, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer eines Kleinbetriebes von der Pflicht zur Beauftragung einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit befreit werden. Sie können die Betreuung in Eigenregie durchführen, wenn sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe über einen Fernlehrgang oder ein Onlineseminar qualifiziert haben. Aber auch dann lassen wir sie nicht allein: Für die Fälle, in denen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein Problem nicht allein lösen können (Bedarfsfall), ist vorgesorgt. Die BGN hat ein Netzwerk regionaler Dienstleister aufgebaut, an die Sie sich wenden können. Seit 2021 sogar mit einer Speziallistengruppe nur für Schausteller. Dort erhalten Sie eine fachliche Beratung und Hilfe, z. B. zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Für die meisten Schaustellerbetriebe ist dieses Betreuungsangebot im BGN-Mitgliedsbeitrag enthalten.
Aufsichtspersonen sind erfahrene Fachleute aus der betrieblichen Praxis. Sie unterstützen die Betriebe in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Besonders effektiv kann dies bei der Planung von Umbauten oder Neuanschaffungen von Fahrgeschäften oder bei der Anschaffung neuer Maschinen geschehen. Denn was bei der Planung bereits berücksichtigt wird, kann am Ende viel Geld sparen. Beispiele hierfür sind die Auswahl von geeigneten Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in der Höhe oder die Absicherung von Gefahrenstellen. Dabei steht die praxisgerechte Umsetzung immer im Vordergrund.
Die Aufsichtspersonen für Schaustellerbetriebe sind auf diese Branche spezialisiert und kennen deren Anforderungen besonders gut.