Nutzungsmöglichkeiten der Videosprechstunde
Die Vertragspartner des ASD*BGN können ergänzend zur Beratung vor Ort eine Betreuung über Videosprechstunden anbieten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsmediziner und/oder Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Möglichkeit.
Für die Videosprechstunde gibt es unterschiedliche Anlässe und Anwendungsfälle.
Schalten Sie Ihren Betriebsarzt und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit per Videosprechstunde auf Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) benötigen Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA). Dieser Ausschuss setzt sich aus verschiedenen betrieblichen Akteuren zusammen, u. a. aus dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Arbeitsschutzausschuss berät über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, analysiert beispielsweise das Unfallgeschehen im Betrieb und wertet Gefährdungsbeurteilungen aus.
Räumliche und zeitliche Flexibilität durch digitale Teilnahme
Bei den ASA-Sitzungen sollten die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit persönlich anwesend sein. Ist die Teilnahme vor Ort durch äußere Umstände einmal nicht möglich, kann die betroffene Personen auch via Videokonferenzsoftware dazugeschaltet werden.
Bitte beachten Sie: Wenn es um Sachverhalte geht, die der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit via Videosprechstunde nicht hinreichend klären oder beurteilen können, muss grundsätzlich ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
Führen Sie Unterweisungen in einer Videosprechstunde durch
Ihre Beschäftigten erhalten jährlich eine Unterweisung an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb. Teilweise ist es nicht immer leicht, einen Termin für die Unterweisungen vor Ort zu finden. Dann bietet es sich an, die Unterweisungen in einer Videosprechstunde durchzuführen. So kann auch kurzfristig ein Termin gefunden werden, da die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht extra in den Betrieb fahren müssen.
Das ist gerade bei der Erstunterweisung von neuen Beschäftigten ein großer Vorteil, da die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden muss.
Beispiel: Unterweisung zum Thema Hautschutz
Beim Thema Haut und Hautschutz ist es sinnvoll, die entsprechenden Schutzhandschuhe zu zeigen und auch die richtige Technik zum Eincremen der Hände vorzuführen. Das geht auch über den Bildschirm. Ihre Beschäftigten können direkt Fragen an den Betriebsarzt stellen.
Bei medizinischen Fragen, die die eigene Gesundheit betreffen, können Einzeltermine vereinbart werden, damit die Privatsphäre gewahrt bleibt. Durch die Möglichkeit, den Bildschirm zu teilen, kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt Bilder und Präsentationen nutzen, um die Vorteile einer geschützten Haut aufzuzeigen.
Am Arbeitsplatz können Bedingungen entstehen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Bei der Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin sollen Mängel erkannt und gute Lösungen entwickelt werden. Kann ich den Lagerraum so umgestalten? Ist der Feuerlöscher der richtige? Ist eine getroffene Schutzmaßnahme ausreichend? All diese Fragen lassen sich im Rahmen einer Begehung klären.
Digitale Unterstützung – schnell und effizient
Nicht jede Gefährdung ist auf den ersten Blick erkennbar, besonders wenn sich Arbeitsabläufe ändern. Im Rahmen der Videosprechstunde lassen sich geplante Maßnahmen unkompliziert besprechen – ohne Zeitverlust und mit maximaler Flexibilität. Vor Ort aufgenommene Bilder oder Videos teilen Sie in einem Videotelefonat mit den Fachleuten und werten sie gemeinsam aus. Falls nötig, kann immer noch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
Maßnahmen umgesetzt? So geht’s weiter
Nach der erfolgreichen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen kann für eine Nachbesprechung erneut ein Experte per Video zugeschaltet werden. Ist die Bewertung anhand von Bildern und Videos möglich, entfällt damit die Anreise zu einem Vor-Ort-Termin.
Schalten Sie Ihren Betriebsarzt per Videosprechstunde zu
Mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützen Sie Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Ziel ist es, zu klären mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin kann in diesem Prozess eine Schlüsselposition einnehmen. Eventuell müssen die Fähigkeiten der Betroffenen beurteilt oder Arbeitsprozesse angepasst werden. Viele Fragen können nur aus arbeitsmedizinischer Sicht beantwortet werden.
Sicher und flexibel beraten und betreuen
Der kurzfristige Austausch über Videosprechstunde unterstützt die zügige Umsetzung in der Praxis. Das zertifizierte Softwaresystem garantiert höchste Standards der Datensicherheit, was sehr wichtig beim Umgang mit medizinischen Daten ist. Komplexe Einzelfälle können mit vertretbarem Aufwand individuell betreut werden. Die Beratung durch den Betriebsarzt kann via Videokonferenz zudem leichter bedarfsgerecht geplant werden.
mehr zu BEMSchalten Sie Experten per Videosprechstunde zu
Beispiel: Sie führen in Ihrem Betrieb zusammen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Beurteilung eines Arbeitsplatzes nach dem Mutterschutzgesetz durch. Dabei ergibt sich eine Frage zu einem aggressiven Reinigungsmittel, die vor Ort nicht beantwortet werden kann.
Jetzt besteht die Möglichkeit, über eine Videosprechstunde den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin oder einen Experten für Gefahrstoffe zuzuschalten. Über die Kamera des verwendeten Endgeräts zeigen Sie im Videotelefonat das Etikett des Gefahrstoffs sowie den Arbeitsplatz. Im Idealfall kann der Fachkollege oder die Fachkollegin die Frage sofort beantworten und Sie können Ihre Gefährdungsbeurteilung unmittelbar abschließen. Das spart Ihnen und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit jede Menge Zeit.
Kontinuierliche und lückenlose Verlaufskontrolle ermöglichen
Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat sich mit Hautproblemen an Sie gewandt. Sie haben daraufhin einen betriebsärztlichen Vorsorgetermin organisiert. Dabei gab es ein auffälligen Befund und Therapieempfehlungen, die kontinuierlich überwacht werden müssen.
Die Nachsorge bzw. Verlaufskontrolle kann jetzt auch per Videosprechstunde erfolgen. Die Vorteile:
Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin muss nicht mehr so häufig an Ihren Betriebsstandort fahren.
Ihre Mitarbeiterin muss seltener in der Praxis vorbeikommen.
Es ist eine lückenlose Verlaufskontrolle möglich und die Therapieempfehlung kann zeitnah angepasst werden.
Anwendungsfall: Verlaufskontrolle und Nachsorge
Datenschutz bei der Videosprechstunde
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind zwischen dem ASD*BGN und den Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit vertraglich geregelt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, für die Videoberatung ausschließlich DSGVO-konforme Software eines gemäß ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz zertifizierten Videodienstanbieters zu nutzen. Durch die Zertifizierung ist sichergestellt, dass Ihre persönlichen Daten geschützt sind.