Über das UV-Meldeverfahren übermitteln Unternehmen Ihre Beitragsgrundlagen zum Unfallversicherungsträger. Für das UV-Meldeverfahren muss entweder eine zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware oder die Ausfüllhilfe auf der Webseite "sv.net" genutzt werden.
Die Lohnnachweismeldung ist bis zum 16. Februar des Folgejahres einzureichen – ansonsten werden die erforderlichen Daten zur Beitragserrechnung geschätzt. Wird kein Personal beschäftigt – auch keine Aushilfen – entfällt die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren.

Eine Hand bedient eine Computermaus
© Oliver Rüther/BGN
Stammdatenabgleich im Vorverfahren
Vor der eigentlichen Lohnnachweismeldung muss im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf der Stammdaten erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv angestoßen werden. Das kann jährlich ab 01.11. geschehen.
Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:
Betriebsnummer der BGN (BBNRUV)
Unternehmensnummer
PIN
Die Zugangsdaten haben Sie bereits erhalten. Tipp: Wenn eine Steuerberatung oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden.
Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst wird die meldende Stelle registriert. Die BGN erwartet von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr.
Der digitale Lohnnachweis
Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:
Unternehmensnummer
Betriebsnummer der BGN
Bezogen auf die Gefahrtarifstellen:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Geleistete Arbeitsstunden
Anzahl der Arbeitnehmer
Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische Merkmale übertragen, die es uns ermöglichen, die meldende bzw. abrechnende Stelle zu erkennen. Tipp: Immer die aktuelle Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Wir erhalten dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fassen diese in einem Beitragsbescheid zusammen.
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzen wir die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.
Die Stammdaten müssen regelmäßig pro Meldejahr abgerufen werden.
Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung die systemgeprüfte Ausfüllhilfe auf der Webseite "sv.net" zu verwenden.
Ausfüllhilfe "sv.net"
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Infos der DGUV zum UV-Meldeverfahren
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