Rückkehr in den Arbeitsmarkt
Die eigene Arbeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern stärkt Selbstwert und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb setzt die BGN in der Rehabilitation alles daran, verunfallte oder berufserkrankte Versicherte so schnell und gut wie möglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren – idealerweise am bisherigen Arbeitsplatz.
Reha-Managerinnen und Reha-Manager der BGN beraten die Versicherten frühzeitig und umfassend zu ihren beruflichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber prüfen sie mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz. Das kann Umbauten, Hilfsmittel, Umsetzungen oder auch alternative Einsatzmöglichkeiten im Betrieb umfassen.
Individuelle Beratung auch auf neuen Wegen
Wenn eine Rückkehr in den bisherigen Betrieb nicht möglich ist, begleiten die Reha-Managerinnen und Reha-Manager ihre Versicherten auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei kann beispielsweise auch der DGUVjob eingeschaltet werden, ein Service für Personal- und Arbeitsvermittlung. Erforderliche Qualifizierungen zur Wiedereingliederung können in einem Betrieb oder in einer Bildungseinrichtung erworben werden. Beeinträchtigungsabhängig kommen auch unterstützte Beschäftigungsmodelle oder ein Einsatz in Werkstätten für Menschen mit Behinderung infrage.
Dabei berücksichtigt die BGN stets:
Eignung und Neigung,
die bisherige Tätigkeit,
die Entwicklung des Arbeitsmarkts.
Hilfen und Unterstützungen für eine selbstbestimmte Teilhabe
Zusätzlich zur beruflichen Wiedereingliederung fördert die BGN die selbstbestimmte Teilhabe in den Bereichen Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität. Das Wunsch- und Wahlrecht wird berücksichtigt.
Die Leistungen umfassen:
Wohnungshilfe
Kraftfahrzeughilfe
Hilfsmittel zur Kommunikation und Verständigung
Hilfen zur Teilhabe am öffentlichen, kulturellen und politischen Leben
Teilnahme am Rehabilitationssport
Haushaltshilfe
Leistungen zur Kinderbetreuung
Reisekosten
Besondere Unterstützung für Schwerverletzte