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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Ärztin oder Arzt hält ein Hand mit Verband.

Ein Unfall ist passiert – was tun?

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Einen Unfall melden

Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen oder tödlich verlaufen sind, müssen innerhalb von drei Tagen von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. einem Bevollmächtigten an die BGN per Unfallanzeige gemeldet werden. 

Eine Person tippt an einem Laptop
Für jeden ohne Benutzerkonto

Unfall über das DGUV-Serviceportal melden

Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die Unfallanzeige.

zum Serviceportal
PC Tastatur mit der Beschriftung Extranet auf einer Taste
Für Unternehmen mit Extranet-Zugang

Unfall über das BGN-Extranet melden

Sie haben bereits einen Extranet-Zugang? Melden Sie einen Unfall in Ihrem Betrieb direkt übers Extranet.

zum Extranet

Durchgangsarzt (D-Arzt) suchen

Eingang D-Arzt

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, suchen Sie bitte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf.

zur D-Arzt-Suche

Tödliche und schwere Unfälle – BGN-Unfalltelefon

Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen der Berufsgenossenschaft unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Verkehrsunfälle sind von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem muss bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.

Tödliche und schwere Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen per digitaler Unfallanzeige über das DGUV-Serviceportal oder das Extranet an die BGN gemeldet werden.

BGN-Unfalltelefon
Während der Dienstzeiten

Montag - Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Fon: 0621 4456-3517

BGN-Unfalltelefon
Außerhalb der Dienstzeiten

­

Fon: 0621 4456-666

Psychische Probleme nach Arbeitsunfall, Überfall, Großschadensereignis und Attentat

Je eher Betroffene versorgt und betreut werden, desto besser lässt sich bleibender seelischer Schaden abwenden. 

Info-Flyer "Wenn die Seele verletzt ist"
PDF-Datei

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand
FAQ

Arbeits- und Wegeunfall

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

weiterlesen

Unfall, Berufskrankheiten, Leistungen

0621 4456-1462

Montag bis Freitag­
von 8 bis 16 Uhr

rehabilitation@bgn.de rehabilitation@bgn.de

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