Einen Unfall melden
Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen oder tödlich verlaufen sind, müssen innerhalb von drei Tagen von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. einem Bevollmächtigten an die BGN per Unfallanzeige gemeldet werden.
Durchgangsarzt (D-Arzt) suchen
Tödliche und schwere Unfälle – BGN-Unfalltelefon
Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen der Berufsgenossenschaft unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Verkehrsunfälle sind von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem muss bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.
Tödliche und schwere Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen per digitaler Unfallanzeige über das DGUV-Serviceportal oder das Extranet an die BGN gemeldet werden.
Psychische Probleme nach Arbeitsunfall, Überfall, Großschadensereignis und Attentat
Je eher Betroffene versorgt und betreut werden, desto besser lässt sich bleibender seelischer Schaden abwenden.
Info-Flyer "Wenn die Seele verletzt ist"
PDF-Datei