Optimale medizinische Versorgung und Wiedereingliederung
Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zu einer Berufskrankheit kommt, ist es die Aufgabe der BGN
mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“
Die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Die BGN ist für den gesamten Reha-Ablauf zuständig, was die Basis und Voraussetzung für einen zügigen und nahtlosen Verlauf des Reha-Verfahrens schafft.
Ein umfassendes Reha-Management sowie ein Netzwerk an Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern bilden dafür die Grundlage. Gemäß dem BGN-Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird eine Rente gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Leistungen nach Unfall oder Berufskrankheit
Die BGN übernimmt die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Alle Leistungen sind zuzahlungsfrei, schließen sich nicht gegenseitig aus, sind grundsätzlich verschuldensunabhängig und werden ohne zeitliche Begrenzung erbracht, solange die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit dies notwendig machen.
Einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sorgen wir für die optimale medizinische Behandlung und Rehabilitation – wenn nötig in eigens dafür qualifizierten berufsgenossenschaftlichen Spezial- und Unfallkliniken.

In der Rehabilitation setzen wir alles daran, verunfallte oder berufserkrankte Versicherte zurück in das berufliche Leben zu begleiten – so gut und so schnell wie möglich und am besten an den bisherigen Arbeitsplatz. Für eine selbstbestimmte Teilhabe im privaten Alltag stellen wir Hilfen und Unterstützung bereit, wie zum Beispiel Wohnungshilfe oder Teilnahme am Rehabilitationssport.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Wer infolge eines Versicherungsfalls pflegebedürftig wird, erhält entweder Pflegegeld, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.
weiterlesenVerletztengeld, Übergangsgeld und Renten
Die BGN zahlt Geldleistungen unter bestimmten Voraussetzungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, insbesondere während der medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation sowie bei dauerhaften Gesundheitsschäden. Anspruch darauf haben die Versicherten selbst sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.
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