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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Heilbehandlung in einer Rehaklinik

Was leistet die BGN?

Optimale medizinische Versorgung und Wiedereingliederung

Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zu einer Berufskrankheit kommt, ist es die Aufgabe der BGN

mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und

die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“

Die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Die BGN ist für den gesamten Reha-Ablauf zuständig, was die Basis und Voraussetzung für einen zügigen und nahtlosen Verlauf des Reha-Verfahrens schafft.

Ein umfassendes Reha-Management sowie ein Netzwerk an Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern bilden dafür die Grundlage. Gemäß dem BGN-Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird eine Rente gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. 

 

Leistungen nach Unfall oder Berufskrankheit

Die BGN übernimmt die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Alle Leistungen sind zuzahlungsfrei, schließen sich nicht gegenseitig aus, sind grundsätzlich verschuldensunabhängig und werden ohne zeitliche Begrenzung erbracht, solange die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit dies notwendig machen.

Einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Ein Mann macht Reha-Übungen mithilfe einer Therapeutin.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufs­krankheit sorgen wir für die optimale medi­zinische Behandlung und Reha­bilitation – wenn nötig in eigens dafür qualifizierten berufs­genossen­schaftlichen Spezial- und Unfall­kliniken.

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Zwei Kollegen, einer davon im Rollstuhl, arbeiten im Team

In der Rehabilitation setzen wir alles daran, verunfallte oder berufserkrankte Versicherte zurück in das berufliche Leben zu begleiten – so gut und so schnell wie möglich und am besten an den bisherigen Arbeitsplatz. Für eine selbstbestimmte Teilhabe im privaten Alltag stellen wir Hilfen und Unterstützung bereit, wie zum Beispiel Wohnungshilfe oder Teilnahme am Rehabilitationssport.

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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Wer infolge eines Versicherungsfalls pflegebedürftig wird, erhält entweder Pflegegeld, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.

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Verletztengeld, Übergangsgeld und Renten

Die BGN zahlt Geldleistungen unter bestimmten Voraussetzungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, insbesondere während der medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation sowie bei dauerhaften Gesundheitsschäden. Anspruch darauf haben die Versicherten selbst sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.

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Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand
FAQ

Leistungen

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

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Reha-Stories: Erfolgreiche Wiedereingliederung nach schwerem Unfall

Anna Struckmann, Training mit Exoskelett
Webmagazin AKZENTE

Mit dem Rollstuhl in der Backstube

Anna Struckmann arbeitet mit Quer­schnitts­lähmung wieder als Bäckerin, fährt Auto und Pferdekutsche. Und sie läuft regelmäßig mit einem Exoskelett.

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Akzente Gabelstapler Reha
Webmagazin AKZENTE

Mit Prothese im Gabelstapler

Mit einer Unterschenkelprothese, einem myoelektrischen Fuß und einem umgebauten Stapler arbeitet Dirk Appel weiter in der Brauerei Veltins.

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Erfolgreiche Wiedereingliederung nach schwerem Arbeitsunfall bei Emsland Group
Webmagazin AKZENTE

Mit eingeschränkter Hand zurück an die Maschine

Technische Hilfsmittel ermöglichen Matthias Kramer die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz bei der Emsland Group. 

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Ein Unfall ist passiert – was tun?

Arzt verbindet eine Hand nach einem Unfall

Hier finden Sie alle Informationen wie Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall vorgehen sollten.

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Berufskrankheit – was tun?

Arzt macht sich Notizen währen eines Patientengesprächs

Sie haben Verdacht auf eine Berufskrankheit? Hier finden Sie Informationen und Tipps, was jetzt zu tun ist. 

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Rehabilitation

0621 4456-1462

Montag bis Freitag­
von 8 bis 16 Uhr

rehabilitation@bgn.de rehabilitation@bgn.de