Berufsgenossenschaften können Zuschläge erheben oder Nachlässe auf den Beitrag gewähren.
In den Grundzügen funktioniert das Rabattsystem der BGN ähnlich der KFZ-Versicherung: Je länger unfallfrei gefahren wird, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt – und so niedriger der Beitrag. Wer aber besonders viele Unfälle verschuldet hat, wird wieder heruntergestuft, muss mehr zahlen und sich in den darauffolgenden Jahren wieder nach oben arbeiten.
Ähnlich funktioniert das System der BGN. Berücksichtigt werden hierbei meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle, Betriebswegeunfälle, jedoch keine Berufskrankheiten. Bewertet werden die Kosten und die Schwere der Unfälle über einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu gibt es ein Punktesystem.
Dabei gilt: Je teurer und schwerer ein Unfall, desto höher die Punktzahl. Aus den Punkten errechnet sich die sogenannte Eigenbelastung. Diese wird mit der durchschnittlichen Belastung aller Unternehmen der Gefahrtarifstelle verglichen. Liegt man um über 20 Prozent unter dem Durchschnitt, erhält man 3 Prozent Nachlass. Liegt man um mehr als 20 Prozent darüber, wird ein Zuschlag von 3 Prozent fällig. Es gibt elf Schadensklassen im 3-Prozent-Abstand. Sowohl Zuschlag als auch Bonus können somit höchstens 15 Prozent betragen. In den Umlagejahren 2019 bis 2022 gilt eine schonende Einführungsphase mit verminderten Zuschlägen.
Das ist gerecht, denn Unternehmen, die viele oder sehr schwere Unfälle haben, müssen mit einem höheren Beitrag rechnen, während Firmen, die wenige oder nur leichte Unfälle haben, mit einem Nachlass belohnt werden. Damit wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Arbeitsunfälle zu verhindern. Sie sehen: Prävention zahlt sich aus. Auch finanziell.
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Erläuterungen zum Beitragsausgleichsverfahren (BAV)
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