Gut betreut im Arbeitsschutz
Alle Betriebe, die mindestens eine Personen beschäftigen, müssen eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorweisen. Die BGN hat diese gesetzliche Vorgabe gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in einer Vorschrift umgesetzt: Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschreibt vier mögliche Betreuungsmodelle (Anlagen).
Neben der der sogenannten Regelbetreuung (Anlage 1 und 2) gibt es zwei alternative Betreuungsmodelle (Anlage 3 und 4) für kleine Betriebe. Bei den alternativen Betreuungsmodellen sind die Unternehmerin oder der Unternehmer besonders gefordert.
Neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine aktualisierte Fassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Was sich bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung dadurch ändert, haben wir unter dem nachfolgenden Link für Sie zusammengefasst: Änderungen der DGUV Vorschrift 2 im Überblick
Keine Betreuung gibt's nicht
Neue Mitgliedsbetriebe müssen der BGN innerhalb von sechs Monaten nach Betriebseröffnung mitteilen, wie sie die Betreuung organisieren möchten. Wenn ein Betrieb keinen Betreuungsnachweis erbringen kann, wird er automatisch dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) angeschlossen und von diesem kostenpflichtig betreut (Regelbetreuung nach Anlage 1 oder 2).
Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die Betreuungsmodelle und verlinkt an den jeweiligen Stellen zu den einzelnen Betreuungsmöglichkeiten.
Betreuungsmöglichkeiten nach DGUV Vorschrift 2 im Überblick
bis zu 20 Beschäftigte
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung
mehr als 20 Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Betreuung durch Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wahlmöglichkeiten
Unternehmermodell / Kompetenzzentrenmodell
(alternative Betreuung)
bis zu 20 Beschäftigte
Kompetenzzentrenmodell
(gewerbespezifische Qualifikation)
Anlassbezogene Betreuung durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Kosten trägt der Unternehmer
Anlassbezogene Betreuung durch
Kompetenzzentren
Kostenübernahme durch BGN
Welche Betreuungsform kommt für Sie infrage?
Die Ausgestaltung der Regelbetreuung unterscheidet sich bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten (Anlage 1) und Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2).
Die Betreuung kann jeweils durch den ASD*BGN oder einen externen Dienstleister oder eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen eigenen Betriebsarzt bzw. eine eigene Betriebsärztin erfolgen.
weiterlesenAlternative Betreuung für Betriebe mit mehr als 20 bis zu 50 Beschäftigten (Anlage 3)
Grundidee ist, dass in Betrieben dieser Größe der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten im Arbeitsschutz ist. Sie werden im Rahmen einer Qualifizierung sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden.
Sie wissen nach der Qualifizierung, wann Sie eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen müssen. Die Kosten einer anlassbezogenen Expertenberatung tragen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer selbst.
weiterlesenAlternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (Anlage 4)
Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht viel zu tun. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell.
Nach einer Qualifikation durch die BGN können Sie die meisten Frage- und Problemstellungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes selbst in die Hand nehmen. Sollten Sie ein Problem nicht alleine lösen können, greifen Sie anlassbezogen auf das Netzwerk regionaler Kompetenzzentren der BGN zurück. Bei Ihrem Kompetenzzentrum erhalten Sie eine kostenfreie fachliche Beratung.
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