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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Beratung durch einen Arbeitsmediziner

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

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Betreuungsmodelle

Zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung gibt es, je nach Betriebsgröße, mehrere Möglichkeiten:

 

Betreuungs­möglichkeiten im Überblick

Anlage 1
Anlage 2

Regel­betreuung

 

bis zu 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen

mehr als 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und betriebs­spezifische Betreuung

Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheits­fachkraft

Wahlmöglich­keiten

Externe Dienst­leister

ASD*BGN

Eigener Betriebs­arzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Details zur Regel­betreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2 und www.bgn.de, Bereich Prävention (Arbeits­medizinische und sicherheits­technische Betreuung)

Anlage 3
Anlage 4

Unternehmer­modell / Kompetenz­zentren­modell

(alternative Betreuung)

mehr als 10 Beschäftigte
bis zu 50 Beschäftigte

Unternehmer­modell

(Qualifikation über Basisseminar)

bis zu 10 Beschäftigte
 

Kompetenz­zentren­modell

(gewerbe­spezifische Qualifikation)

Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit)

Kosten trägt der Unternehmer

Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenz­zentren

Kostenübernahme durch BGN

DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung im Betrieb

Bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung ist zu unterscheiden zwischen der

  1. betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten und der
  2. betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Zu 1.

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Wesentliche Grundlage der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden.

Zu 2.

Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Diese Anlage regelt den zeitlichen Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Es werden dabei sowohl die gewerbespezifischen Gefährdungen als auch die betriebsspezifischen Gefährdungen berücksichtigt.

Die Art der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog der BGN für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur DGUV Vorschrift 2, einschließlich seiner branchenspezifischen Teile. Dieser enthält die Inhalte sowohl des Grundbetreuungsbedarfs als auch des zusätzlichen variablen Betreuungsbedarfs. Bei der Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Betreuungsbedarf als Grundlage der Betreuung vertraglich zu vereinbaren.

Allgemeines

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst eine ganzheitliche Bewertung aller Faktoren der Arbeitsumgebung sowie der Person des Beschäftigten, bezogen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz. Um eine solche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten, ist durch eine interdisziplinäre Gefährdungsanalyse Art und Umfang der Betreuung anhand der konkreten Gefährdungen zu ermitteln. Insofern ergibt sich ein problemspezifischer Beratungsbedarf, der die Verknüpfung von arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung erforderlich macht. Die Notwendigkeit der ermittelten Maßnahmen (Betreuungsinhalte) muss den sich verändernden Gegebenheiten Rechnung tragen.

 

Fragen + Antworten

Infos + Arbeitshilfen

DGUV Vorschrift 2

ASD*BGN

Was ist das Kompetenzzentrenmodell?

In den meisten Kleinbetrieben ist in Bezug auf den Arbeitsschutz gar nicht so viel zu tun. Der Unternehmer kann die meisten Frage-/Problemstellungen selbst in die Hand nehmen. Aus dieser Überlegung heraus hat die BGN, als es um die allgemeine Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe ging, für Kleinbetriebe eine kostengünstige Speziallösung entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell. 
Das Besondere an diesem Modell ist, dass der Unternehmer eines Kleinbetriebes keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung einkaufen muss. Er kann sich selbst betreuen, wenn er sich - und das ist die Voraussetzung - für diese Aufgabe über einen Fernlehrgang oder ein eintägiges Präsenzseminar (regionales Arbeitsschutzförderungsprogramm) qualifiziert hat. 
Aber auch für die Fälle, in denen der Unternehmer ein Problem nicht alleine lösen kann (Bedarfsfall), ist vorgesorgt. Die BGN hat ein Netzwerk regionaler Kompetenzzentren aufgebaut, an die sich der Unternehmer wenden kann. Dort erhält er eine kostenfreie fachliche Beratung.

Was ist ein Kleinbetrieb?

Als Kleinbetrieb gilt ein Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten. Kleinbetriebe müssen seit dem 1.1.1999 betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden.

Dazu hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell.

 

Infos + Arbeitshilfen

Fragen + Antworten

Fernqualifizierung und Präsenzseminare

Bedarfsberatung

DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz kompakt

Dienstleistungsvergabe Kompetenzzentren
 

Was bedeutet Unternehmermodell?

Der Gedanke des Unternehmermodells ist: Der Unternehmer eines Kleinbetriebes ist Dreh- und Angelpunkt für alle Entscheidungen in seinem Betrieb. Zu diesen Entscheidungen gehören auch die für die betriebswirtschaftlichen und sozialen Belange wichtigen Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er weiß, wann er Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen muss.

Fragen + Antworten

Infos + Arbeitshilfen

Seminare

Startqualifizierung

Bedarfsberatung

DGUV Vorschrift 2

Betreuungsmodelle

0621 4456 - 3535

asd-befreiung@bgn.de asd-befreiung@bgn.de

Kompetenzzentrenmodell/ Unternehmermodell

Qualifizierung nach DGUV Vorschrift 2

Im Rahmen der sogenannten alternativen Form der Betreuung ist eine Qualifikation notwendig.

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Kompetenzzentren­modell

Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten bei Teilnahme am Kompetenzzentrenmodell.

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