Aktuell: Hauptmahnaktion 2022
Unternehmen, die es versäumt haben den ASD-Beitrag für 2021 – angefordert mit Beitragsbescheid vom 22.04.2022 – fristgerecht zu zahlen, erhalten bald einen Mahnbescheid vom ASD*BGN. Diese werden am 29.07.2022 verschickt.
weiterlesenImmer gut betreut
Alle Unternehmen, die der BGN angeschlossen sind, müssen sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) kümmern. Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder einen eigenen Betriebsarzt, wie er in größeren Betrieben zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Kostengründen und mangels organisatorischer Möglichkeiten oft nicht praktikabel.
Wir decken die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung für unsere Mitglieder ab. Insbesondere richtet sich unser Angebot an kleine und mittelständische Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen.