Unsere Leistungen
Der ASD*BGN unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
weiterlesenGesetzlich vorgeschriebene Betreuung – einfach umsetzbar mit dem ASD*BGN
Alle BGN-Mitgliedsbetriebe, die Mitarbeitende beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 sicherzustellen. Neue Mitgliedsbetriebe müssen der BGN innerhalb von sechs Monaten mitteilen, wie sie die Betreuung organisieren möchten.
Gerade für kleine und mittelständische Betriebe stellt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung oft eine organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung dar – insbesondere dann, wenn kein eigener Betriebsarzt oder keine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorhanden ist oder die Niederlassungen dezentral verteilt sind.
Regelbetreuung für kleine und mittlere Betriebe
Der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN) bietet eine praxisnahe Lösung: Mit dem bundesweit verfügbaren ASD-Betreuungsmodell übernehmen qualifizierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure die gesetzlich geforderte Regelbetreuung. Zusätzlich profitieren Mitgliedsbetriebe von Erkenntnissen aus Projekten und Forschung des ASD*BGN.