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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ein Küchenchef im Gespräch mit einem Berater

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Vorteile einer Mitgliedschaft im ASD*BGN

Ob Sie die Betreuung durch den ASD*BGN in Anspruch nehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst. Der Beitritt ist freiwillig. Eine Mitgliedschaft ist ausschließlich für Mitgliedsbetriebe der BGN möglich.

Abdeckung der Betreuungspflicht

Betriebe müssen der BGN innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsanmeldung mitteilen, wie sie die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren wollen.

Neben der kostengünstigen Regelbetreuung durch den ASD*BGN haben Sie die Möglichkeit, in eigener Regie einen Betreuungsvertrag mit einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt und einer Sicherheitsingenieurin bzw. einem Sicherheitsingenieur abzuschließen. 

Alternativ können Sie sich als Inhaber eines Kleinbetriebs (mit bis zu 10 Beschäftigten) für das BGN-Kompetenzzentrenmodell qualifizieren. Wenn Sie mehr als 10 und bis 50 Mitarbeitende beschäftigen, besteht die Möglichkeit der Qualifizierung nach dem Unternehmermodell

 

Betreuungs­möglichkeiten im Überblick

Anlage 1
Anlage 2

bis zu 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen

mehr als 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und betriebs­spezifische Betreuung

Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheits­fachkraft

Wahlmöglich­keiten

Externe Dienst­leister

Eigener Betriebs­arzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Details zur Regel­betreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2.

Anlage 3
Anlage 4

mehr als 10 Beschäftigte
bis zu 50 Beschäftigte

Unternehmer­modell

(Qualifikation über Basisseminar)

bis zu 10 Beschäftigte
 

Kompetenz­zentren­modell

(gewerbe­spezifische Qualifikation)

Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit)

Kosten trägt der Unternehmer

Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenz­zentren

Kostenübernahme durch BGN

Kündigung und Befreiung

Wir sind von der Qualität unserer Leistungen überzeugt. Daher binden wir Sie nicht an lange Verträge. Falls Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies jeweils mit Monatsfrist möglich.

Sie werden auf Antrag von der Mitgliedschaft befreit, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie Ihre Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung anderweitig erfüllen. Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass ein freier Dienstleister die Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG-Betreuung) und der DGUV Vorschrift 2 durchführt. 

Beitrag

Der ASD*BGN ist ausschließlich für seine Mitglieder tätig und darf keine Gewinne erzielen. Der Mitgliedsbeitrag dient allein dazu, die anfallenden Kosten zu decken. 

Durch wirtschaftliches Arbeiten und die Ausnutzung von Synergie-Effekten ist es uns möglich, Ihnen unsere Leistung zu einem sehr günstigen Beitrag anzubieten.

Der Mitgliedschaftsbeitrag wird in einem gesetzlich vorgegebenen Umlageverfahren berechnet. Dazu werden jeweils am Jahresende die angefallenen Kosten ermittelt und im Frühjahr des darauffolgenden Jahres auf unsere Mitglieder umgelegt. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem vom Vorstand jährlich festgesetzten Beitragsfuß, der gewerbespezifischen Beitragsklasse und der Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeitenden. Die Details zur Beitragsberechnung lesen Sie in den FAQ.

Die Höhe Ihres individuellen Beitrags teilen wir Ihnen jährlich im April per Beitragsbescheid mit.

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Senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung per E-Mail, Fax, oder auf dem Postweg an uns zurück.

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Fragen und Antworten

FAQ zum ASD*BGN

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Kontakt

0621 4456-2678

Sie haben Fragen zum ASD*BGN? Rufen Sie uns an.

ASD*BGN
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

asd@bgn.de asd@bgn.de

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