Angebot anfordern
Sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Angebot für eine Betreuung durch den ASD*BGN.
Angebot anfordernVorteile einer Mitgliedschaft im ASD*BGN
Ob Sie die Betreuung durch den ASD*BGN in Anspruch nehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst. Der Beitritt ist freiwillig. Eine Mitgliedschaft ist ausschließlich für Mitgliedsbetriebe der BGN möglich.
Abdeckung der Betreuungspflicht
Betriebe müssen der BGN innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsanmeldung mitteilen, wie sie die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren wollen.
Neben der kostengünstigen Regelbetreuung durch den ASD*BGN haben Sie die Möglichkeit, in eigener Regie einen Betreuungsvertrag mit einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt und einer Sicherheitsingenieurin bzw. einem Sicherheitsingenieur abzuschließen.
Alternativ können Sie sich als Inhaber eines Kleinbetriebs (mit bis zu 10 Beschäftigten) für das BGN-Kompetenzzentrenmodell qualifizieren. Wenn Sie mehr als 10 und bis 50 Mitarbeitende beschäftigen, besteht die Möglichkeit der Qualifizierung nach dem Unternehmermodell.
Betreuungsmöglichkeiten im Überblick
bis zu 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen
mehr als 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheitsfachkraft
Wahlmöglichkeiten
Details zur Regelbetreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2.
Unternehmermodell / Kompetenzzentrenmodell
(alternative Betreuung)
bis zu 10 Beschäftigte
Kompetenzzentrenmodell
(gewerbespezifische Qualifikation)
Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Kosten trägt der Unternehmer
Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenzzentren
Kostenübernahme durch BGN
Kündigung und Befreiung
Wir sind von der Qualität unserer Leistungen überzeugt. Daher binden wir Sie nicht an lange Verträge. Falls Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies jeweils mit Monatsfrist möglich.
Sie werden auf Antrag von der Mitgliedschaft befreit, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie Ihre Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung anderweitig erfüllen. Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass ein freier Dienstleister die Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG-Betreuung) und der DGUV Vorschrift 2 durchführt.
Beitrag
Der ASD*BGN ist ausschließlich für seine Mitglieder tätig und darf keine Gewinne erzielen. Der Mitgliedsbeitrag dient allein dazu, die anfallenden Kosten zu decken.
Durch wirtschaftliches Arbeiten und die Ausnutzung von Synergie-Effekten ist es uns möglich, Ihnen unsere Leistung zu einem sehr günstigen Beitrag anzubieten.
Der Mitgliedschaftsbeitrag wird in einem gesetzlich vorgegebenen Umlageverfahren berechnet. Dazu werden jeweils am Jahresende die angefallenen Kosten ermittelt und im Frühjahr des darauffolgenden Jahres auf unsere Mitglieder umgelegt. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem vom Vorstand jährlich festgesetzten Beitragsfuß, der gewerbespezifischen Beitragsklasse und der Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeitenden. Die Details zur Beitragsberechnung lesen Sie in den FAQ.
Die Höhe Ihres individuellen Beitrags teilen wir Ihnen jährlich im April per Beitragsbescheid mit.