Unsere Leistungen
Der ASD*BGN unterstützt die Unternehmer bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten maßgeblich und organisiert für seine Mitglieder die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bundesweit.
weiterlesenUnsere Leistungen
Wir beauftragen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sie bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb unterstützen. Der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen zu Ihnen in den Betrieb, um Sie direkt vor Ort zu beraten. Sei es bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, mit praktischen Vorschlägen, wie Risiken und Gefährdungen an Arbeitsplätzen verringert werden können oder durch medizinische Untersuchungen.
Die Betreuungsleistungen des ASD*BGN richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).

Neben den üblichen Basisleistungen entsprechend § 3 ASiG ist auch die sogenannte „Angebots- und Wunschvorsorge“ nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (Arb-MedVV) Bestandteil des ASD*BGN-Leistungsumfanges. Welche Leistungen das konkret umfasst erfahren Sie hier.
Der ASD*BGN arbeitet auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Welche Leistungen das umfasst erfahren Sie hier.
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Als Ergebnis aus dem ASD*BGN-Projekt „Tele-Arbeitsschutz in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung“ soll die Videosprechstunde als Ergänzung in die ASD-Betreuung aufgenommen werden.

Um die Betriebe bestmöglich beraten zu können führt der ASD*BGN sowohl wissenschaftlich fundierte, wie auch ganz praxisnahe Projekte durch. Die Ergebnisse der Projekte kommen den Betrieben in den verschiedenen Branchen zugute.
Unsere Vertragspartner sind qualifizierte Experten auf Ihrem Gebiet und bilden sich regelmäßig weiter. Ein Angebot des ASD*BGN sind Fachliche Weiterbildungen für die Fachthemen in den BGN-Branchen.
Unsere Aufgabe und erklärtes Ziel ist es, Ihnen im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 ein qualifiziertes und zugleich kostengünstiges Angebot zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu machen.
Um die inhaltliche und methodische Qualifikation der für den ASD*BGN tätigen Leistungserbringer zu gewährleisten, werden fortlaufend Schulungen durchgeführt. Unsere Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind als Fortbildungen im Sinne der Unfallverhütungsvorschiften (UVV) anerkannt.
Für Seminare der Betriebsärzte beantragen wir bei dem jeweils zuständigen Landesärztekammern Fortbildungspunkte – im Durchschnitt erhält ein Betriebsarzt auf diesem Weg 8 Fortbildungspunkte für seine Teilnahme an einem unserer Seminare.
weiterlesenDer Vorstand der BGN hat die neuen Beitragsfüße beschlossen. Dabei wichtig ist die Tatsache, dass der Vollarbeiterrichtwert für das Jahr 2022 von 1.600 Arbeitnehmerarbeitsstunden auf 1.500 Arbeitnehmerarbeitsstunden gesunken ist (DGUV-Rundschreiben 0029/2023 in Verbindung mit § 42 Abs. 7 Satz 3 Satzung d. BGN).
Dies führt dazu, dass sich aus identischen Arbeitnehmerarbeitsstunden mehr vollbeschäftigte Mitarbeiter ergeben. Auf Ihren Beitrag im Umlagejahr 2022 hat dies aber keine spürbare Auswirkung. Das gesetzlich vorgeschriebene und vom ASD*BGN angewandte Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung stellt sicher, dass diese Veränderung zu keiner relevanten Veränderung des Beitrages des einzelnen Betriebes führt.
Der Beitragsanteil, der auf einen Vollbeschäftigten entfällt, findet sich im Beitragsfuß wieder. Durch die größere Anzahl an Vollbeschäftigten insgesamt, wird dieser Beitragsfuß entsprechend niedriger, was zu einem entsprechenden Ausgleich führt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gerne über die Hotline zur Verfügung.