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Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
Durchführung der arbeitsmedizinischen Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV
Umsetzung branchenspezifischer Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
Wiedereingliederungsmanagement für länger erkrankte Mitarbeiter (BEM)
Mithilfe bei Unterweisungen und Schulungen
Beratung zum Mutterschutzgesetz
Beratung zu Gefahrstoffen
Pflichtvorsorgen
Einstellungsuntersuchungen
Untersuchungen zur Eignung (z. B. G 25 und G 41)
Allgemeine Vorsorgen ohne arbeitsmedizinische Fragestellung im Einzelfall
Beratungen oder Untersuchungen nach anderen Rechtvorschriften (z. B. Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelverordnungen und Hygienevorschriften, Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz), Ausnahme siehe Erläuterungen unten
Was ist in der arbeitsmedizinischen Beratung enthalten?
Der ASD*BGN unterstützt Unternehmen bei der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz. Grundlage der Leistungen sind die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).
Die Leistungen des ASD*BGN im Bereich Arbeitsmedizin finden Sie in der vorangegangenen Tabelle.
Impfungen sind nur teilweise erstattungsfähig. Lediglich die Kosten, die für die Vorsorge selbst anfallen (z. B. bei Tätigkeiten mit Biostoffen), können über den ASD*BGN abgerechnet werden, sofern es sich um keine Pflichtvorsorge handelt.
Beratungen oder Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften sind nicht enthalten. Dazu gehören z. B.
Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Lebensmittelverordnungen und Hygienevorschriften
Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Ausnahme: Wenn die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz oder die Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004 als Teil einer Unterweisung arbeitsmedizinischen Inhaltes, z. B. zum Hautschutz, durchgeführt wird, kann dies im Rahmen des ASD*BGN-Auftrags erfolgen.
Wichtig zu wissen: Leistungen wie Pflichtvorsorgen, Einstellungsuntersuchungen oder Impfungen können Sie selbstverständlich gesondert mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin vereinbaren und abrechnen.
Den Leistungsumfang im Detail finden Sie in den FAQ.
Zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten innerhalb der BGN-Branchen bietet die BGN spezielle Präventionsprogramme und zahlreiche Info-Materialien an.
Seit über 20 Jahren gibt es bei der BGN für Bäckerinnen und Bäcker, die an Bäckerasthma oder Bäckerschnupfen erkrankt sind, ein spezielles Präventionsprogramm. Es ermöglicht ihnen in den meisten Fällen in ihrem Beruf weiterzuarbeiten, wenn sie das möchten.
Durch frühzeitige Unterstützung der BGN gelingt es in vielen Fällen, eine beginnende berufliche Hauterkrankung aufzuhalten oder zu verhindern. Betroffene können so ihren Beruf weiter ausüben. Eine Maßnahme ist beispielsweise das Haut-Basisseminar.
Neben zahlreichen Info-Materialien können Betriebe die Aktionsbox „Deine Haut – dein persönlicher Schutzanzug“ kostenfrei bei der BGN bestellen.
Langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit kann zur Entstehung und/oder Verschlimmerung von Wirbelsäulenerkrankungen führen.
Die BGN bietet Präventionsmaßnahmen zum Thema Rückengesundheit an sowie ein umfangreiches Beratungsangebot für Versicherte, die bereits an Rückenbeschwerden leiden.
Unser Netzwerk an externen Vertragspartnern mit über 400 Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sichert die flächendeckende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.