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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Begutachtung einer Küchenlüftung im Rahmen der sicherheitstechnische Betreuung durch den ASD*BGN

Arbeitsmedizinische Beratung durch den ASD*BGN

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Arbeitsmedizinische Beratung

Im ASD*BGN-Auftrag enthalten:Nicht im ASD*BGN-Auftrag enthalten:
  • Durchführung von Betriebsbegehungen

  • Arbeitsplatzbeurteilungen

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Unterstützung bei psychischen Belastungen

  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe

  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV

  • Umsetzung branchenspezifischer Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

  • Wiedereingliederungsmanagement für länger erkrankte Mitarbeiter (BEM)

  • Mithilfe bei Unterweisungen und Schulungen

  • Beratung zum Mutterschutzgesetz

  • Beratung zu Gefahrstoffen

  • Pflichtvorsorgen

  • Einstellungsuntersuchungen

  • Untersuchungen zur Eignung (z. B. G 25 und G 41)

  • Allgemeine Vorsorgen ohne arbeitsmedizinische Fragestellung im Einzelfall

  • Beratungen oder Untersuchungen nach anderen Rechtvorschriften (z. B. Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelverordnungen und Hygiene­vor­schriften, Arbeitszeitgesetz, Jugend­arbeits­schutz­gesetz), Ausnahme siehe Erläuterungen unten

Was ist in der arbeitsmedizinischen Beratung enthalten?

Der ASD*BGN unterstützt Unternehmen bei der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz. Grundlage der Leistungen sind die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfall­verhütungs­vorschrift „Betriebs­ärzte und Fach­kräfte für Arbeits­sicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Die Leistungen des ASD*BGN im Bereich Arbeitsmedizin finden Sie in der vorangegangenen Tabelle.

Impfungen sind nur teilweise erstattungsfähig. Lediglich die Kosten, die für die Vorsorge selbst anfallen (z. B. bei Tätigkeiten mit Biostoffen), können über den ASD*BGN abgerechnet werden, sofern es sich um keine Pflichtvorsorge handelt.

Beratungen oder Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften sind nicht enthalten. Dazu gehören z. B.

  • Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz 

  • Lebensmittelverordnungen und Hygienevorschriften

  • Arbeitszeitgesetz

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausnahme: Wenn die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz oder die Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004 als Teil einer Unterweisung arbeitsmedizinischen Inhaltes, z. B. zum Hautschutz, durchgeführt wird, kann dies im Rahmen des ASD*BGN-Auftrags erfolgen.

Wichtig zu wissen: Leistungen wie Pflichtvorsorgen, Einstellungsuntersuchungen oder Impfungen können Sie selbstverständlich gesondert mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin vereinbaren und abrechnen.

Den Leistungsumfang im Detail finden Sie in den FAQ.

Leistungen im Detail

Präventionsprogramme der BGN

Zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten innerhalb der BGN-Branchen bietet die BGN spezielle Präventionsprogramme und zahlreiche Info-Materialien an.

Mehlwurf

Seit über 20 Jahren gibt es bei der BGN für Bäckerinnen und Bäcker, die an Bäckerasthma oder Bäckerschnupfen erkrankt sind, ein spezielles Präventionsprogramm. Es ermöglicht ihnen in den meisten Fällen in ihrem Beruf weiterzuarbeiten, wenn sie das möchten. 

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Hautangriffe, Hautschutz Aktion

Durch frühzeitige Unterstützung der BGN gelingt es in vielen Fällen, eine beginnende berufliche Hauterkrankung aufzuhalten oder zu verhindern. Betroffene können so ihren Beruf weiter ausüben. Eine Maßnahme ist beispielsweise das Haut-Basisseminar.

Neben zahlreichen Info-Materialien können Betriebe die Aktionsbox „Deine Haut – dein persönlicher Schutzanzug kostenfrei bei der BGN bestellen.

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Rückenschmerzen

Langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit kann zur Entstehung und/oder Verschlimmerung von Wirbelsäulenerkrankungen führen.

Die BGN bietet Präventionsmaßnahmen zum Thema Rückengesundheit an sowie ein umfangreiches Beratungsangebot für Versicherte, die bereits an Rückenbeschwerden leiden.

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Kontakt

0621 4456-2678

Sie haben Fragen zum ASD*BGN? Rufen Sie uns an.

ASD*BGN
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

asd@bgn.de asd@bgn.de

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Unser Netzwerk an ex­ternen Ver­trags­partnern mit über 400 Betriebs­ärzten und Sicher­heits­fachkräften sichert die flächen­deckende arbeits­medizi­nische und sicher­heits­technische Be­treu­ung Ihres Unternehmens.

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