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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Heilbehandlung in einer Rehaklinik

Heilbehandlung / Medizinische Rehabilitation

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Optimale medizinische Behandlung und Rehabilitation

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sorgt die BGN für die optimale medizinische Behandlung und Rehabilitation. 

Ein leistungsfähiges, abgestuftes System von Heilverfahrensarten sowohl in der Akutphase als auch in der Rehabilitationsphase stellt die bestmögliche Versorgung sicher – wenn nötig in eigens dafür qualifizierten berufsgenossenschaftlichen Spezial- und Unfallkliniken. 

Was wir für Sie tun:

(notärzliche) Erstversorgung

ärztliche und zahnärztliche Behandlung in speziell dafür ausgestatteten Praxen

Behandlung auch in berufsgenossenschaftlichen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Medikamente und Verbandmittel

Heilmittel einschließlich Krankengymnastik sowie Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie

modernste Prothetik, orthopädische und andere Hilfsmittel

häusliche Krankenpflege

Pflege bei Hilflosigkeit

stufenweise Wiedereingliederung und Arbeitstherapie

Heilbehandlung zur Abwehr von Berufskrankheiten

Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung

Nach Unfall zuerst zum Durchgangsarzt

Sofort nach einem Arbeitsunfall sollten Sie sich an eine oder einen von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bestellten Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt (D-Arzt) wenden. Bei einer Berufskrankheit können Sie sich bei einer Medizinerin oder einem Mediziner des entsprechenden Fachgebietes vorstellen.

Eingang D-Arzt

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, suchen Sie bitte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) auf. Dieser hat besondere Kenntnisse in der Behandlung von Unfallverletzten. Er kann auch die besondere Heilbehandlung in einer entsprechend ausgestatteten Klinik veranlassen. Auf der Webseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) können Sie nach Durchgangsärztinnen und -ärzten in Ihrer Nähe suchen. 

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Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Brain Check ukb

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen. Auf der Webseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) können Sie nach BGSW-Kliniken in Ihrer Nähe suchen. 

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Erweiterte Ambulante Physiotherapie – EAP

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Auf der Webseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) können Sie nach EAP-Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen. 

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Als Rehabilitationsträger und sozial orientierter Dienstleister hat die BGN Ansprechstellen eingerichtet.

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Hilfe bei psychischen Problemen

Infos für Betroffene von psychischen Problemen nach einem traumatischen Ereignis

Die BGN unterstützt zum Beispiel bei traumatischen Ereignissen bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, wie:

  • Schwerer Unfall

  • Überfall oder andere Gewalttat

  • Sexualdelikt

  • Attentat, Anschlag, Amoklauf

  • Angriff, Bedrohung

  • Augenzeuge/Augenzeugin eines Extremereignisses

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Ein Junger Mann berichtet einer Psychologin
Psychotherapeutenverfahren

Schnelle Hilfe für die Seele

Das Psycho­thera­peuten­ver­fahren kann dabei helfen, trauma­tische Ereignisse zu ver­arbeiten und wieder gesund zu werden.

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Reha-Management

Video der DGUV "Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung"

„Alles aus einer Hand“ – das ist das Motto der Arbeit von BGN-Reha-Managerinnen und Reha-Managern. In schwierigen Fällen sind sie Unterstützer, Koordinatoren, Netzwerker und zentrale Ansprechperson für Verletzte und Erkrankte mit dem gemeinsamen Ziel medizinischer, beruflicher und sozialer Teilhabe. 

Peer-Beratung

Das „Peer“-Prinzip bedeutet eine Unterstützung „von Betroffenen für Betroffene“ (peer Englisch: seinesgleichen). Ein Peer kann durch seine eigenen Erfahrungen besonders unterstützen und Vertrauen in eine lebenswerte Zukunft schaffen. Die BGN bietet ihren Versicherten die „Peer-Beratung“ als Möglichkeit neben dem Reha-Management an. 

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Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand
FAQ

Leistungen

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

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Rehabilitation

0621 4456-1462

Montag bis Freitag­
von 8 bis 16 Uhr

rehabilitation@bgn.de rehabilitation@bgn.de

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