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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Mitgliedschaft bei der BGN

Versicherte Personen

Ein Metzgermeister in seiner Metzgerei

Kommt es zum Ver­sicherungsfall, sind Arbeitnehmer/-innen bei der BGN in guten Händen. Hier erfahren Sie, welche Personen versichert sind.

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Unternehmerversicherung

Unternehmerpaar vor der Gaststätte

Die freiwillige BGN-Unter­nehmer­ver­sicherung ist ein Stück Existenzsicherung – leistungsstark und speziell für Unternehmer/-innen.

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der fünf deutschen Sozialversicherungen. Gesetzliche Unfallversicherungen wie die BGN sowie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Pflichtversicherungen. Die Mitgliedschaft bei der BGN entsteht somit bei Betriebseröffnung.

Die Berufsgenossenschaften haben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie Verletzte, Erkrankte und ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hilft die BGN Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln, ihre Gesundheit und Arbeitskraft wiederzuerlangen.

Wie Sie Ihr Unternehmen bei der BGN anmelden

Eine Hand bedient eine Computermaus

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. 

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Lächelnd Kellnerin mit Notizblock in Großküchen

Die BGN stellt sich vor: Was Sie von uns erwarten können, wie die Selbst­ver­waltung funktioniert und was in der Satzung steht.

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Die BGN ist für die in ihrer Satzung aufge­zählten Ge­wer­be­zweige im gesamten Bundes­gebiet zuständig. Zusätzlich gibt es Zu­ständig­keits­abkommen.

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Service-Center

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