Gefährdungsbeurteilung: Die Basis eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt für alle Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz im Betrieb. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen für alle im Betrieb vorkommenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten ermitteln.
Die Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Bedingungen im Betrieb berücksichtigen.
- Das Ergebnis ist in geeigneter Form zu dokumentieren (§ 6 (1) ArbSchG)
Die Dokumentation umfasst alle relevanten Risiken, die zugehörigen Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitsprüfung.
Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung
ASI 10.0

Für kleine und mittlere Betriebe
Kleine und mittlere Unternehmen ausgewählter Branchen finden hier passgenaue Handlungshilfen:
ASI 10.2
Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern
ASI 10.4
Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern
ASI 10.5
Arbeitsbedingungen in Keltereien / Mostereien verbessern
ASI 10.6
Arbeitsbedingungen im Fleischerhandwerk verbessern
ASI 10.7
Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern
ASI 10.10
Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Speiseeisherstellung verbessern
ASI 10.12
Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern
ASI 10.13
Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern

Die Bewertung psychischer Belastungen kann entweder als Bestandteil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden oder mit Hilfe spezifischer Methoden.

Mit den branchenspezifischen Beurteilungshilfen der BGN können Sie körperliche Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten. Sie identifizieren damit nicht nur Risiken beim Heben und Tragen von Lasten, sondern auch Belastungen durch vorgegebene Körperhaltungen oder häufig wiederholte Bewegungen.

Auch für Mitarbeitende im Homeoffice trägt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, muss mögliche Gefährdungen systematisch erfassen und soweit wie möglich minimieren.

Die Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit als beschreibbare PDF-Datei unterstützt Sie bei der Beurteilung von Gefährdungen durch die beruflich bedingte Teilnahme am Straßenverkehr.
Im BGN-Branchenwissen
In den einzelnen Branchenportalen im BGN-Branchenwissen finden Sie das auf Ihre Branche und Betriebsgröße zugeschnittene Angebot zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:
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