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Ein Mann trägt eine Leiter zu einer Luke

Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung: Die Basis eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt für alle Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz im Betrieb. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

Was bedeutet das konkret? 

  • Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen für alle im Betrieb vorkommenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten ermitteln.

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Bedingungen im Betrieb berücksichtigen.

  • Das Ergebnis ist in geeigneter Form zu dokumentieren (§ 6 (1) ArbSchG)
  • Die Dokumentation umfasst alle relevanten Risiken, die zugehörigen Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitsprüfung.

Junger weißer Mann, der damit beschäftigt ist, die Maus zu halten, während er mit seinem modernen Notebook von zu Hause aus online arbeitet
Backgewerbe, Gastgewerbe, Fleischwirtschaft

Digitale Gefährdungsbeurteilung

Erstellen und dokumentieren Sie die Gefährdungsbeurteilung ganz einfach online im BGN-Extranet.

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Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung

ASI 10.0

Titelbild ASI 10-0 Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung

Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung

Online lesen PDF-Version

Für kleine und mittlere Betriebe

Kleine und mittlere Unternehmen ausgewählter Branchen finden hier passgenaue Handlungshilfen:

ASI 10.2 
Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern

ASI 10.4
Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern

ASI 10.5
Arbeitsbedingungen in Keltereien / Mostereien verbessern

ASI 10.6 
Arbeitsbedingungen im Fleischerhandwerk verbessern

ASI 10.7 
Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern

ASI 10.10 
Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Speiseeisherstellung verbessern

ASI 10.12 
Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern

ASI 10.13
Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern

Übermüdeter Koch lehnt auf der Arbeitsplatte

Die Bewertung psychischer Belastungen kann entweder als Bestandteil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden oder mit Hilfe spezifischer Methoden.

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Bäcker trägt Mehlsack

Mit den branchenspezifischen Beurteilungshilfen der BGN können Sie körperliche Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten. Sie identifizieren damit nicht nur Risiken beim Heben und Tragen von Lasten, sondern auch Belastungen durch vorgegebene Körperhaltungen oder häufig wiederholte Bewegungen.

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Ein Mann arbeitet im Homeoffice am Computer

Auch für Mitarbeitende im Homeoffice trägt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, muss mögliche Gefährdungen systematisch erfassen und soweit wie möglich minimieren.

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Lieferung mit Moped

Die Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit als beschreibbare PDF-Datei unterstützt Sie bei der Beurteilung von Gefährdungen durch die beruflich bedingte Teilnahme am Straßenverkehr.

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Im BGN-Branchenwissen

In den einzelnen Branchenportalen im BGN-Branchenwissen finden Sie das auf Ihre Branche und Betriebsgröße zugeschnittene Angebot zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:

zum Branchenwissen

Null Unfälle – gesund arbeiten.

VISION ZERO

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Sechs Bausteine ermöglichen es, dass Ihr Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näherkommt.

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Weitere Infos und Handlungshilfen

BAuA

Weitere Handlungshilfen und Werkzeuge zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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Kontakt

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de