Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch eine Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung oder mit Hilfe spezifischer Instrumente erfolgen.
Einen ersten Überblick zum Thema gibt Ihnen die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 10.01 „Beurteilung psychischer Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung“.
ASI 10.01
