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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Die BGN Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN Website durchsucht. Sie können folgende Parameter nutzen, um die Ergebnisse zu erhalten, die Sie sich wünschen:

  • durch das Voranstellen eines + Zeichens kann die Suche eingegrenzt werden
Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Mindestbeitrag

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Der Mindestbeitrag beträgt 50,00 EUR. Dieser ist nach § 161 Sozialgesetzbuch (SGB) VII in Verbindung mit § 24 Abs. 4 der Satzung zu erheben, wenn der regulär nach dem Arbeitsentgelt/der Versicherungssumme berechnete Umlagebeitrag für den Bedarf der BG niedriger ist.

Der BGN wird damit ermöglicht, aus wirtschaftlichen Gründen einerseits keine Kleinstbeträge festsetzen zu müssen, andererseits nicht auf einen Beitrag, der zumindest anteilig die Verwaltungskosten deckt, zu verzichten.

Der Mindestbeitrag ist immer in voller Höhe zu entrichten, also auch dann, wenn die Zugehörigkeit oder Beitragspflicht zur BGN nur einen Teil des Jahres bestanden hat.

Service-Center

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Beratungsservice zu Mitgliedschaft und Beitrag:

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