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Wer einen Betrieb eröffnet, hat zunächst alle Hände voll zu tun. Der betriebliche Aufbau steht im Mittelpunkt, vieles läuft parallel. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz rücken oft erst später in den Fokus. Um einige Punkte sollten Sie sich jedoch von Beginn an kümmern, um rechtssicher zu handeln und Unfälle in Ihrem Betrieb zu vermeiden.
Nachfolgend haben wir Ihre wichtigsten Pflichten für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie, wie die BGN Sie beim sicheren Start unterstützt.
Erster Schritt: Ihren Betrieb bei der BGN anmelden
Versicherungsschutz für Ihre Beschäftigten
Ihr neues Unternehmen müssen Sie innerhalb einer Woche nach Betriebseröffnung bei der BGN anmelden. Als Betriebseröffnung gelten bereits vorbereitende Tätigkeiten – etwa der Ein- oder Umbau der Küche oder erste organisatorische Schritte. In manchen Branchen besteht sogar eine Sofortmeldepflicht. Hierzu zählen das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Schaustellergewerbe und die Fleischwirtschaft.
Ihre Beschäftigten und Aushilfen sind damit ab dem ersten Arbeitstag gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Auch wenn Sie keine Personen beschäftigen, müssen Sie Ihren Betrieb bei der BGN anmelden. Es entstehen jedoch nur dann Beiträge über den Mindestbeitrag hinaus, wenn Sie versicherte Personen in Ihrem Betrieb beschäftigen.
Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind nicht automatisch bei der BGN gesetzlich unfallversichert. Ein Arbeits- oder Wegeunfall kann dazu führen, dass Sie selbst oder der mitarbeitende Partner längere Zeit ausfallen – mit möglicherweise existenzbedrohenden Folgen für den Betrieb.
Mit einer Unternehmerversicherung der BGN schützen Sie sich vor solchen Fällen. Die freiwillige Versicherung ermöglicht die Absicherung von Ihnen als Unternehmensleitung sowie von Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren
Für Betriebe ab einem Beschäftigten
Betriebe mit mindestens einer oder einem Beschäftigten benötigen eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Diese umfasst die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt. Abhängig von der Betriebsgröße stehen dafür verschiedene Modelle zur Verfügung. Ein Betrieb hat sechs Monate Zeit, das für sich passende Betreuungsmodell zu wählen und sich dabei von der BGN beraten lassen. Wird nach sechs Monaten kein Modell gewählt, übernimmt automatisch der ASD*BGN kostenpflichtig die Betreuung.
Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten bietet die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell an: das Kompetenzzentrenmodell.
Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist die Basis für einen sicheren Betriebsstart. Die Verantwortung tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Existenzgründende. Die BGN bietet eine Checkliste mit kompakten Hintergrundinformationen, die unterstützt bei:
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt aus der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen Sie dabei in allen Fragen. Eine Übersicht über die Organisation des Arbeitsschutzes finden Sie auch im BGN-Branchenwissen.
Aufsichtspersonen – Ihre Ansprechpartner im Arbeitsschutz
Aufsichtspersonen der BGN beraten Betriebe kostenfrei zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und prüfen vor Ort die Einhaltung der Vorschriften.
Auch wenn die Räumlichkeiten nicht im Eigentum des Betriebs stehen, trägt die Unternehmensleitung immer die Verantwortung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsstätte.
Wichtig zu wissen: Im Arbeitsschutz gibt es keinen Bestandsschutz! Das bedeutet: Wer mangelhafte Bausubstanz oder Maschinen und Geräte des Vorgängers übernimmt, muss diese gegebenenfalls nachrüsten.
Bei Um- oder Neubauten, aber auch bei der Übernahme eines Betriebs unterstützen die regionalen Ansprechpersonen (Aufsichtspersonen) der BGN. So lassen sich Anforderungen an Fußboden, Lüftung, Elektrik sowie an Maschinen, Geräte und Anlagen frühzeitig klären.
Branchenspezifische Hinweise und Informationen erhalten Sie in unseren Branchenleitfäden.
Über das BGN-Extranet können Mitgliedsbetriebe zentrale Geschäftsprozesse online erledigen – etwa Unfallmeldungen, Beitragsangelegenheiten, die Teilnahme am Prämienverfahren oder die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Das erleichtert Abläufe und sorgt für eine rechtssichere Dokumentation.
Die BGN bietet ein breites Schulungsprogramm für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte – online und in Präsenz. Das Angebot umfasst Aus- und Fortbildungen zu aktuellen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In speziellen Lehrgängen bildet die BGN Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Brandschutzbeauftragte aus.