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Gespräch mit Reha-Managern zur Wiedereingliederung

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Was ist eigentlich BEM und wie funktioniert es?

Video zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Alle Arbeitgeber sind seit Anfang Mai 2004 gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Handlungsbedarf besteht, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist (§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB IX).

Die BGN unterstützt und berät

Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement? Die Expertinnen und Experten der BGN helfen Ihnen gerne weiter. 

Wir informieren und unterstützen: 
 

  • über die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements,

  • bei Fragen zu Arbeitsplatzanpassungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen,

  • bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Verbesserungs-/Anpassungsmöglichkeiten,

  • über mögliche Leistungen der einzelnen Rehabilitationsträger und bei der Suche der richtigen Ansprechpersonen.

Wir beraten Sie dazu, 
 

  • wie Sie ein BEM in Ihrem Betrieb aufbauen können.

  • wie Sie die Beschäftigten zur Teilnahme motivieren, bzw. Ängste nehmen können. 

  • wer für das BEM-Verfahren im Betrieb zuständig sein kann und welche Qualifikationen diese Person/en idealerweise haben sollte/n.

  • wie Sie die einzelnen Prozessschritte des BEM-Verfahrens gestalten können.

  • wie es weiter geht, wenn das BEM-Verfahren nicht erfolgreich war.

  • wie es weiter geht, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Qualifizierung mit der BGN

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Einführung und Umsetzung des BEM-Verfahrens in Ihrem Betrieb, z. B. 
 

  • mit Fachseminaren in BGN-Ausbildungszentren und digital,

  • mit Erfahrungsaustauschen,

  • mit Arbeitshilfen und Informationen.

Kontakt

Anne Frey

Fon: 0621 4456-3468

E-Mail: anne.frey@bgn.de

Kontakt

Jens J. Huber
Fon: 06131 78 53 09
E-Mail: jens-juergen.huber@bgn.de

Detlef Kassik
Fon: 0621 4456-1553
E-Mail: detlef.kassik@bgn.de

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Betriebliches Gesund­heitsmanagement

­Ein BGM kann Ihnen helfen, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten optimal zu fördern. 

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