Auch im Homeoffice bleibt der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Fürsorgepflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause. Im Homeoffice gestaltet sich diese Verantwortung jedoch anders: Der Arbeitgeber hat keinen unmittelbaren Zugriff auf die häusliche Arbeitsumgebung. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, mögliche Gefährdungen systematisch zu erfassen und soweit möglich zu minimieren.
Was umfasst die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice?
Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:
Arbeitsmittel: Sind Bildschirm, Tastatur und Maus ergonomisch und sicher nutzbar?
Arbeitsplatz und -umgebung: Wie sind Beleuchtung, Raumklima und Lärmbelastung? Gibt es Stolperstellen oder technische Risiken (z. B. defekte Mehrfachsteckdosen)?
Arbeitsorganisation: Bestehen klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Pausen?
Arbeitsaufgaben: Sind die Aufgaben und Anforderungen auch im Homeoffice sinnvoll und sicher umsetzbar?
Tipp: Binden Sie Ihre Beschäftigten aktiv in die Gefährdungsbeurteilung ein – sie kennen ihre häusliche Arbeitsumgebung am besten und können wichtige Hinweise liefern.
Telearbeit oder Homeoffice – was ist der Unterschied?
Im Sprachgebrauch wird „Homeoffice“ oft für jede Form der Arbeit von zu Hause verwendet. Rechtlich unterscheidet man jedoch:
Telearbeit: Vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in den privaten Räumen der Beschäftigten mit vertraglich geregelten Arbeitszeiten und festgelegter Ausstattung (§ 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung).
Mobiles Arbeiten: Unter mobilem Arbeiten wird das Arbeiten an unterschiedlichen, nicht festgelegten Orten verstanden (z. B. im Hotel oder Zug).
Homeoffice: Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Gemeint ist die gelegentliche oder regelmäßige Arbeit von zu Hause ohne fest eingerichteten Telearbeitsplatz.
Hinweise zur Gestaltung der Arbeit im Homeoffice
Wie die Bedingungen im Homeoffice bestmöglich gestaltet werden können, zeigt der folgende Check-up Homeoffice.
In der Informationsschrift des Fachbereichs Verwaltung finden Sie zudem Hinweise zur Ergonomischen Gestaltung von mobilen Arbeitsplätzen.