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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ein Mitarbeiter prüft ein Laufband mit Plastikflaschen.

Kompetenzzentrenmodell

Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

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Alternative Betreuung im Kompetenzzentrenmodell

Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht viel zu tun. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell (KPZ-Modell) nach Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2.

Das Besondere an diesem Modell ist, dass Sie keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung einkaufen muss. Sie können die Betreuung selbst übernehmen, sofern Sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe qualifiziert haben. Es kann nur der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.

Anlassbezogene, kostenfreie Expertenberatung

Nach einer Qualifikation durch die BGN können Sie die meisten Frage- und Problemstellungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes selbst in die Hand nehmen. Sollten Sie ein Problem nicht alleine lösen können, greifen Sie anlassbezogen auf das Netzwerk regionaler Kompetenzzentren der BGN zurück. Bei dem für Sie zuständigen Kompetenzzentrum erhalten Sie eine kostenfreie fachliche Beratung.

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Qualifizierung im Kompetenzzentrenmodell

Wichtig: Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Bevollmächtigte von Betrieben der Fleischwirtschaft qualifizieren sich aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials schon ab einem Beschäftigten analog Unternehmermodell. Die kostenfreie Inanspruchnahme einer Expertenberatung  bis 10 Beschäftigte  bleibt hiervon unberührt.

Die Basisqualifizierung können Sie auf folgenden Wegen erreichen: 

Da es sich bei allen Qualifizierungsformen um eine verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme handelt, können im Rahmen des Prämienverfahrens keine Prämienpunkte gesammelt werden.

Die Qualifizierung ist auch über einen Fernlehrgang möglich. Folgende Ausgaben des Fernlehrgangs sind verfügbar:

  • für Bäckereien und Konditoreien 

  • für Gaststätten, Küchenbetriebe, Hotels und Eiscafés

  • für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller

  • für Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie

Auf folgenden Wegen erhalten Sie die Unterlagen / Informationen zur Bearbeitung:

  1. Möglichkeit: Qualifikation im Extranet der BGN

  2. Möglichkeit: Gewerbezweigauswahl und Download

Wir empfehlen Ihnen, sich auch nach der Basisqualifikation permanent zu informieren (am besten über unsere verschiedenen Kanäle: die Internetseiten der BGN, das BGN-Branchenwissen sowie unser Webmagazin AKZENTE) und sich regelmäßig fortzubilden (Orientierung: alle 5 Jahre).

Als Fortbildung können insbesondere das neue Angebot an Seminaren sowie weiterhin die regionalen Präsenz- und Web-Seminare (RAP-Seminare, außerhalb Unternehmermodell) genutzt werden.

Dieses Fortbildungsangebot richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im Kompetenzzentrenmodell (ehemals Branchenmodell) erworben haben, meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar. 

Neben der Betreuung durch eine Expertin oder einen Experten des für Sie zuständigen Kompetenzzentrums ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur zu Beginn des Modells und im weiteren Verlauf über den Arbeitsschutz informieren, sondern auch regelmäßig das Wissen konzentrierter auffrischen und vertiefen (Grundlage hierfür ist die Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2). Mit dieser Fortbildungsmaßnahme bestätigen Sie diese Anforderung nach DGUV Vorschrift 2, auch gegenüber der staatlichen Aufsicht.

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Keine Betreuung gibt's nicht

Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss nachweisen, dass er arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut ist. Wenn Sie die Betreuung nicht in eigener Regie durchführen wollen, dann müssen Sie Dienstleister (Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) kostenpflichtig beauftragen (Regelbetreuung). Die Betreuung durch einen Dienstleister ist in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch die BGN bietet die Betreuung über den Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) kostenpflichtig an. Wenn ein Betrieb keinen Betreuungsnachweis erbringen kann, dann wird er automatisch vom ASD*BGN betreut. Neue Betriebe müssen innerhalb von 6 Monaten nach Betriebseröffnung der BGN nachweisen, dass sie arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut sind. 

Kompetenzzentren­modell

0621 4456 - 3333

branchenbetreuung@bgn.de branchenbetreuung@bgn.de

Fragen und Antworten

Wir beant­worten die wichtigsten Fragen zum Kompetenz­zentren­modell.

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Bedarfsbetreuung

Kostenlose Betreuung im Bedarfsfall für Teilnehmer des Kompetenzzentrenmodells.

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