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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Zuständigskeitsabkommen der BGN

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Die BGN ist für die in ihrer Satzung aufgezählten Gewerbezweige im gesamten Bundesgebiet sachlich zuständig. Dazu gehören Betriebe der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben.

Die Zuständigkeit der BGN erstreckt sich auch auf Unternehmen, die aus verschiedenartigen Bestandteilen (Haupt-, Neben-, Hilfsunternehmen) bestehen. Fällt das Hauptunternehmen in die Zuständigkeit der BGN, ist sie auch für Unternehmen zuständig, die sonst einer anderen BG angehören würden. Hauptunternehmen ist das Unternehmen mit den meisten Versicherten. 

Zuständigskeitsabkommen

Vereinbarung zwischen der BGHW und der BGN zur Abgrenzung der Zuständigkeiten bei Backshops
PDF-Datei

Vereinbarung zwischen der BGHW und der BGN zur Zuständigkeit für Tank- und Rastanlagen
PDF-Datei

Übereinkommen zwischen der BGHW (ehem. GROLA) und der BGN
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Übereinkommen zwischen der BGW und der BGN
PDF-Datei

Übereinkommen zwischen der BGHW (ehem. BGE) und der BGN für Trinkhallen
PDF-Datei

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Fleischerei-Berufsgenossenschaften
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Die BGN

Die BGN stellt sich vor: Was Sie von uns erwarten können, wie die Selbst­ver­waltung funktioniert und was in der Satzung steht.

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