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Ein junger Bäcker öffnet einen Erste-Hilfe-Kasten

Ersthelferausbildung

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BGN fördert Aus- und Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer

In einer Notfallsituation sind Ersthelfer mit eingeübten, zielsicheren Handgriffen lebenswichtig. Die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist für Beschäftigte aus BGN-Mitgliedsbetrieben kostenlos. Die BGN übernimmt die Lehrgangsgebühren.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einer eintägigen Grundschulung. Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung erforderlich. Beides muss bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle (sogenannte „ermächtigte Stellen“) durchgeführt werden.

  • Ausbildung (Grundschulung): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)   

  • Fortbildung (mindestens alle zwei Jahre): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)

zugelassene Ausbildungsstellen

Die Ausbildung zum Ersthelfer ist durch Teilnehmerübungen, Ausbilderdemonstrationen und Fallbeispiele praxisorientiert. Denn in einer Stresssituation wie bei einem Notfall kommt es weniger auf umfangreiches theoretisches Wissen als auf eingeübte, praktische Handlungen an. Die Ausbildung fokussiert darauf, einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien praxisbezogen zu vermitteln.

Kostenabrechnung mit der BGN

So geht's:

Sie melden Ihre Beschäftigten für die Aus- oder Fortbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle („ermächtigte Stelle") an.

Sie fordern bei der BGN das Abrechnungsformular an. 

Ihre Beschäftigten geben das ausgefüllte Abrechnungs­formular zu Beginn ihrer Aus- oder Fortbildung bei der zuge­lassenen Aus­bildungsstelle ab. Die Ausbildungs­stelle rechnet direkt mit der BGN ab.

Bei einem Erste Hilfe-Kurs wird die Reanimation an einer Puppe geübt.
Ersthelferausbildung

Abrechnungsformular zur Kostenübernahme

Sie möchten an einer Ersthelferausbildung teilnehmen? Damit die BGN die Kosten übernimmt, fordern Sie hier das Abrechnungsformular an.

Formular zur Abrechnung anfordern

Die Ausbildungsstellen und Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Sie reichen der BGN dazu das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN-Abrechnungsformular ein.

Zur Abrechnung der Kursgebühren kann auch unser BGN-Rechnungsformular heruntergeladen und als Vorlage genutzt werden.

Rechnungsanschrift:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Geschäftsbereich Prävention
EH Abrechnungsstelle
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

BGN-Formular zur Abrechnung

Psychologische Ersthelfer

Die BGN übernimmt keine Kosten für die Ausbildung vom MHFA-Ersthelfern (Psychologische Ersthelfer; englisch: Mental Health First Aid).

Wissenswertes zur Ersten Hilfe

Branchenwissen

Weitere Informationen zum Thema Erste Hilfe finden Sie im BGN-Branchenwissen.

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Neuigkeiten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

DGUV Fachbereich Erste Hilfe

Neuigkeiten vom Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Kontakt

0621 4456 - 3222

ersthelferausbildung@bgn.de ersthelferausbildung@bgn.de

BGN-Prämienverfahren

Prämienpunkte sichern

Sie erhalten 4 Punkte im BGN-Prämienverfahren, wenn Sie in Ihrem Betrieb mehr Beschäftigten als vorgeschrieben ermöglichen, sich zum Ersthelfer auszubilden.

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