Vorfälle schnellstmöglich melden
Alle Informationen, die Sie zur Meldung von Ereignissen an die BGN benötigen, finden Sie in unserem Flyer:
Flyer „Wenn die Seele verletzt ist“
PDF-Datei
Mögliche Ereignisse, Meldewege und Informationen zur Dokumentation fasst zudem die DGUV zusammen:
Fachbereich AKTUELL „Meldung von traumatischen Ereignissen“
DGUV-Publikation
Hilfe durch die BGN
Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen: Ein Überfall kann ein Arbeitsunfall sein. Sollte es zu einem Ereignis bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg mit möglichen psychischen traumatischen Folgen gekommen sein, besteht Versicherungsschutz. Hierzu wurde das Psychotherapeutenverfahren entwickelt. Es soll der Entstehung und Chronifizierung von Gesundheitsstörungen nach Arbeitsunfällen entgegenwirken. Die Behandlung wird durch Durchgangsärzte (D-Ärzte) oder die BGN eingeleitet.
Sofort-Hilfe im Betrieb nach einem Ereignis
Lassen Sie Betroffene nicht allein und leisten Sie emotionalen Beistand.
Begleiten Sie die Person von der Unfallstelle weg und halten Sie neugierige Personen fern.
Fordern Sie bei Bedarf ärztliche Hilfe an oder begleiten Sie die betroffene Person zum Durchgangsarzt oder nach Hause. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, kümmern Sie sich um eine Begleitung.
Informieren Sie in Absprache mit den Betroffenen die Angehörigen.
Leiten Sie das weitere betriebliche Vorgehen ein und informieren Sie die betroffene Person, wie es weitergeht (z. B. Unfallmeldung , Vorgesetzte informieren, …).