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Blick in eine Straße mit zwei Fahrradfahrern und einem Auto von hinten.

E-Scooter: Erste Erkenntnisse aus der Praxis

04. Mai 2021

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Seit der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr hat sich der E-Scooter vorrangig als Verkehrsmittel im innerstädtischen Bereich durchgesetzt. Häufig kommt er als Ergänzung zum ÖPNV auf dem Arbeitsweg zum Einsatz. Aber auch im Freizeitbereich erfreut sich dieses wendige Verkehrsmittel großer Beliebtheit.

Unkenntnis über rechtliche Grundlagen

Trotz allen Aufklärungskampagnen bestehen auch heute noch gravierende Wissenslücken über die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung der E-Scooter. Im August 2020 wurde das Meinungsforschungsinstitut Forsa vom DVR beauftragt, Fahrer und Fahrerinnen von E-Scooter über diese Rechtsgrundlagen zu befragen – mit einem sehr unbefriedigenden Ergebnis (siehe DVR-Pressemitteilung - Externer Link):
 

  • 51 % der Befragten kannten die gültigen Promille-Regelungen nicht. Sie wussten nicht, dass auch für das Fahren mit E-Scootern alle bekannten Promillegrenzen gültig sind.

  • 41 % hatten keine Kenntnis über die Regelung zur Straßenbenutzung. Dass vorrangig Radwege genutzt werden müssen, war vielen Befragten nicht bekannt.

  • Die Benutzung der Fahrbahn oder eines Seitenstreifens ist nur dann erlaubt, wenn kein Radweg vorhanden ist.

  • 18 % glaubten fälschlicherweise, dass das Fahren auf Gehwegen generell erlaubt sei.

Auch über das erforderliche Mindestalter (14 Jahre) und über die Sichtbarkeit der Versicherungsplakette herrschte Unklarheit.

Hohes Unfallrisiko

Diese Unkenntnis und die gewöhnungsbedürftigen Fahreigenschaften eines E-Scooters erklären, warum die Nutzung dieses Verkehrsmittels mit einem vergleichsweisen hohen Unfallrisiko verbunden ist.

Aktuell liegen die ersten Unfallzahlen des letzten Jahres vom Statistischen Bundesamt vor: 2020 wurden 2.155 Unfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit einem E-Scooter registriert. Hiervon endeten 5 tödlich, 386 Personen wurden schwer verletzt, die Zahl der Leichtverletzten beläuft sich auf 1.907 Fahrer und Fahrerinnen von E-Scootern. Hauptverantwortlich für dieses Unfallgeschehen waren überwiegend die Fahrer und Fahrerinnen selbst: Sie hatten die Kontrolle über den E-Scooter verloren.

Vorrangig war hierfür das Fahren unter Alkoholeinfluss verantwortlich (18,3%). Auch falsche Fahrbahnbenutzung hatte einen großen Anteil am Unfallgeschehen (16,6%). An dritter Stelle der Unfallursachen findet man, laut Polizeibericht, unangepasste Geschwindigkeit (8,5%).

Die Auswertungen des Statistischen Bundesamts brachte auch Erkenntnisse über die Altersverteilung von E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern (siehe Pressemitteilung Statistisches Bundesamt - Externer Link):
 

  • Das Interesse für das „Fortbewegungsmittel“ E-Scooter ist bei jüngeren Menschen ein weitaus höheres, als bei älteren Menschen.

  • 76 % aller E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern sind jünger als 45 Jahre, 33,7 % sogar jünger als 25 Jahre.

  • Der Anteil von Personen die älter als 65 Jahre sind, bewegt sich bei nur 7,4%.

Unabhängig von der Altersgruppe sollten sich angehende Fahrerinnen und Fahrer mit den Eigenheiten eines E-Scooters vertraut machen.

Die wendigen Fahrzeuge haben eine sehr spezielle Fahrdynamik. Bemerkbar macht sich das beim Fahren um Kurven, beim Anfahren und Bremsen und beim Fahren über Unebenheiten. Es ist überaus sinnvoll in ruhiger Umgebung zu üben, bevor man mit einem E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Zudem sollte man sich dringend mit den geltenden Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge vertraut machen, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden und die Gefährdung für sich und andere so gering wie möglich zu halten.

Kontakt

0621 4456 – 3440

Joachim Fuß
Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de