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Fahrerassistenzsysteme

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Fahrerassistenzsysteme – Fluch oder Segen?

Unfallforschung und Versicherer sind sich einig: Moderne Fahrerassistenzsysteme können Unfälle verhindern und erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr. Auch viele Fahrende berichten, dass sie dank eines Assistenten gefährliche Situationen vermeiden konnten. Trotzdem sorgen die Systeme gerade in Betrieben mit neuen Fahrzeugflotten oft für kontroverse Diskussionen.

Viele Fahrerinnen und Fahrer empfinden die Systeme als Bevormundung oder Eingriff in ihre Fahrweise. Ähnliche Reaktionen gab es bei der Einführung der Anschnallpflicht – heute ist sie selbstverständlich. Ablehnung entsteht häufig aus Unkenntnis über die Funktionsweise oder aus der Schwierigkeit, eingespielte Fahrgewohnheiten zu ändern.

Deshalb ist es wichtig, Mitarbeitende gezielt zu schulen und regelmäßig zu unterweisen. Fahrsicherheitstrainings mit den neuen Fahrzeugen helfen, Vertrauen in die Technik aufzubauen.

So funktionieren die Systeme

Fahrerassistenzsysteme nutzen Kameras, Radar und Sensoren, um das Umfeld des Fahrzeugs zu erfassen. Die Daten werden verarbeitet und bei Gefahr wird zuerst gewarnt (optisch oder akustisch). Reagiert der Fahrende nicht, kann das System automatisch eingreifen, z. B. durch Abbremsen.

Technische Grenzen

Wetter, Verschmutzung oder Defekte können die Sensoren stören. Auch moderne Systeme können nicht alle Verkehrssituationen korrekt einschätzen. Sehr oft sind die Funktionsweise und die technischen Grenzen für die Fahrerin oder den Fahrer gar nicht erkennbar. Deshalb bleibt das Zusammenspiel aus Mensch und Technik entscheidend für die Sicherheit.

Verpflichtende Systeme seit Juli 2024

Seit Juli 2024 sind in der EU bei neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bestimmte Systeme Pflicht. Dazu gehören u. a. Notbremsassistenten, Spurhalte- und Rückfahrhilfen, Müdigkeitswarner und ein „Intelligenter Geschwindigkeitsassistent“. Damit sollen laut EU-Kommission langfristig tausende Verkehrstote und Schwerverletzte verhindert werden.

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de