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Unterweisung bei Milupa GmbH Fulda

Sicherheitsunterweisung für Mitarbeitende

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Unterweisung – einmal jährlich

Grundsätzlich sind Sicherheits­unter­weisungen für Fahrende mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Eine Unterweisung ist außerdem nötig, wenn eine Person neu mit einer Fahraufgabe betraut wird oder ein anderes Fahrzeug erhält. Auch ein Unfall, ein Beinahe­unfall, ein Buß­­geld­­bescheid oder ein anderes besonderes Ereignis können Anlass für eine zusätzliche Unterweisung sein.

In der Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 7.20 der BGN finden Sie detaillierte Informationen zu

  • Unterweisungen und möglichen Themen

  • der Überprüfung von Fahrzeugen

  • der Kontrolle der Fahrerlaubnis

ASI 7.20

Dienstfahrten mit Pkw und Kleintransporter - Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 7.20

Dienstfahrten mit Pkw und Kleintransporter

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Gefährdungsbeurteilung erstellen

Auch eine aktuelle und sorgfältige Gefährdungsbeurteilung zur Verkehrsteilnahme hilft dabei, geeignete Unterweisungsthemen zu finden. Mit ihrer Hilfe lassen sich mögliche Gefahren analysieren und passende Schwerpunkte setzen. Selbst wenn nur einzelne oder wenige Beschäftigte im Straßenverkehr tätig sind, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Die Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit „Gefährdungen bei beruflich bedingter Verkehrsteilnahme“ der BGN ist ein einfaches Werkzeug, um eine Gefährdungsbeurteilung im Bereich Verkehr zu erstellen.

Für die Durchführung der Unterweisungen ist grundsätzlich der Unternehmer verantwortlich. In der Praxis übernehmen dies meist die jeweiligen Vorgesetzten, z. B. Abteilungsleiterinnen, Meister oder Fuhrparkverantwortliche. Führungskräfte oder deren Vertretung sollten als Vorbild handeln. So werden die Inhalte der Unterweisungen im Alltag erlebbar und glaubwürdig. Beispiele:

  • Tragen eines Helms auf dem Fahrrad oder E-Scooter

  • Einhalten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn

  • Verzicht auf die Handynutzung während der Fahrt

Überprüfung von Fahrzeugen

Nicht nur regelmäßige Unterweisungen, sondern auch verkehrssichere Fahrzeuge sind wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Betrieblich genutzte Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. PKW und Kleintransporter müssen gemäß § 36 der DGUV-Vorschrift 70 (Fahrzeuge) mindestens einmal jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden. Dabei geht es sowohl um die Verkehrssicherheit als auch um die Arbeitssicherheit. Das Prüfergebnis ist zu dokumentieren. Die Prüfung kann z. B. im Rahmen einer Inspektion durch eine Fachwerkstatt oder eine sachkundige Person erfolgen.

Zusätzlich müssen sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Reifen, Beleuchtung, Flüssigkeiten) vor jeder Fahrt durch die Mitarbeitenden kontrolliert werden. Was genau geprüft werden soll, steht im DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit.

Überprüfung der Fahrerlaubnis

Der Betrieb muss sicherstellen, dass Fahrzeugführende über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Rechtsgrundlagen finden sich in der Straßenverkehrsordnung(§ 21 Abs. 1 Nr. 2) und inder DGUV Vorschrift 70. Wird dagegen verstoßen, drohen dem Halter straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Nach der geltenden Rechtsprechung muss die Fahrerlaubnis mindestens zweimal pro Jahr kontrolliert werden.

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de