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Teilnahmebedingungen für das Unternehmermodell

Alternatives Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3

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1. Allgemeines

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für das von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (nachfolgend „BGN“) angebotene alternative Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3, sogenanntes Unternehmermodell (UMOD). Mit dem Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme für die alternative Betreuung nach dem UMOD erklären sich die teilnehmenden Personen mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung einverstanden.

2. Was ist das Unternehmermodell (UMOD) der BGN?

Die BGN bietet für Mitgliedsbetriebe mit regelmäßig mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten im Wege des Unternehmermodells eine alternative Betreuungsform zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) an. Mit den Qualifizierungsangeboten zum Unternehmermodell werden die Unternehmerinnen und Unternehmer zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert, sodass sie in die Lage versetzt werden, Gefährdungspotenziale zu erkennen und über das Erfordernis sowie das Ausmaß einer anlassbezogenen externen Betreuung zu entscheiden. Sobald die Qualifizierung für die alternative Betreuung im UMOD erfolgreich abgeschlossen ist, entscheidet die Unternehmerin bzw. der Unternehmer eigenverantwortlich über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen arbeitsmedizinischen und/oder sicherheitstechnischen Betreuung. Anlass für eine Betreuung durch externe Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit besteht auch, wenn der Unternehmer bzw. die Unternehmerin aus zeitlichen oder fachlichen Gründen Unterstützung benötigt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Mitgliedsbetrieb der BGN mit regelmäßig mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten führen und aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind. Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen. Die Berechnung erfolgt bei der BGN auf Basis der vom Betrieb gemeldeten Jahresarbeitsstundenzahl (Lohnnachweis). werden Beschäftigte bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von

  • nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5

  • von mehr als 20 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75

  • von mehr als 30 Stunden mit 1,0

berücksichtigt (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2).

An den Qualifizierungsangeboten für das alternative Betreuungsmodell können ausschließlich die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst oder verantwortliche Personen im Sinne des § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) teilnehmen.

4. Teilnahmevoraussetzung – Erfolgreicher Abschluss der Motivationsmaßnahme

Um sich für die alternative Betreuung nach dem UMOD zu qualifizieren, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer sogenannten Motivationsmaßnahme erforderlich. Die Motivationsmaßnahme für das Unternehmermodell beinhaltet zwei Elemente. Neben dem erfolgreichen Abschluss eines Basisqualifizierungsmoduls ist die Abgabe einer Selbsterklärung über das Vorliegen von aktuellen Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung des eigenen Betriebes erforderlich. Zur Abgabe der Selbsterklärung ist die Person berechtigt, die für den Betrieb an der Motivationsmaßnahme teilgenommen hat. Für den Fall, dass eine verantwortliche Person im Sinne des § 13 ArbSchG teilgenommen hat, kann die Selbsterklärung auch durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer abgegeben werden. Ohne die Abgabe der Selbsterklärung ist die Motivationsmaßnahme nicht abgeschlossen und damit eine Teilnahme an der alternativen Betreuung nach dem Unternehmermodell nicht möglich.

5. Beginn und Beendigung der alternativen Betreuung

Nach Abschluss der Motivationsmaßnahme (Basisqualifizierungsmodul und Abgabe der Selbsterklärung) erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer von der BGN eine Bestätigung über die Teilnahme am Unternehmermodell. Die alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 beginnt am ersten Tag des auf die abgeschlossene Qualifizierung folgenden Monats. Ab diesem Zeitpunkt ist die Unternehmerin bzw. der Unternehmer dazu verpflichtet ist, sich bei besonderen Anlässen durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifischen Kenntnissen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen (anlassbezogene Betreuung).

Die alternative Betreuung nach dem Unternehmermodell der BGN endet mit dem Austritt des Mitgliedsbetriebs aus der BGN, mit dem freiwilligen Austritt des Mitgliedsbetriebs aus dem UMOD oder mit dem festgestellten Wegfall der der in Ziffer 3 und 4 geregelten Teilnahmeberechtigung oder Teilnahmevoraussetzung (beispielweise, wenn die Größe des Betriebes 50 Beschäftigte überschreitet).  Zudem endet die alternative Betreuung, wenn die Unternehmerinnen und Unternehmer es unterlassen, an den verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen fristgerecht teilzunehmen.  

6. Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Unternehmerinnen und Unternehmer nehmen im weiteren Verlauf der alternativen Betreuung nach dem Unternehmermodell an Fortbildungsmaßnahmen teil, die von der BGN durchgeführt oder anerkannt werden. Der Umfang der Fortbildungsmaßnahme entspricht mindestens 8 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren oder alternativ mindestens 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 5 Jahren. Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Motivationsmaßnahme vor dem 01.01.2026 abgeschlossen haben und daher keine Selbsterklärung über das Vorliegen von aktuellen Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung des eigenen Betriebs abgegeben haben, sind verpflichtet, die vorstehend genannte Selbsterklärung nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme abzugeben. Nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme und der ggf. erforderlichen Abgabe einer Selbsterklärung erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer von der BGN eine Bestätigung über die Teilnahme.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die BGN das Recht vor, Personen von der Teilnahme am Unternehmermodell auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die unwahre Angaben zu Personen- und Unternehmensdaten, insbesondere zur Größe des Betriebs machen, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Sofern die Person, die für den Betrieb an der Motivationsmaßnahme teilgenommen hat und sich somit für die alternative Betreuung nach dem UMOD qualifiziert hat, den Mitgliedsbetrieb verlässt, hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer diesen Umstand der BGN unverzüglich mitzuteilen. 

8. Haftungsausschluss

Für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an dem Unternehmermodell ergeben können, haftet die BGN nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BGN, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen.  Die BGN haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch die Versagung oder den Ausschluss von der Teilnahme am Unternehmermodell entstehen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Unternehmermodell

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unternehmermodell@bgn.de unternehmermodell@bgn.de