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Forscher und Forscherin sitzen am Schreibtisch in einem Labor und arbeiten an Messgeräten.

Lärm

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Wird in einem Arbeitsbereich subjektiv ein zu hoher Lärmpegel oder eine unzureichende Akustik festgestellt, kann in einer ersten Maßnahme eine orientierende Messung vorgenommen werden. Sollte der Schallpegel 80 dB(A) überschreiten, so sind auf jeden Fall weitere Maßnahmen erforderlich. Für eine Unterstützung durch die BGN ist zunächst die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson anzusprechen. Sie kann für detaillierte Untersuchungen zur Problemlösung Lärmexperten der BGN hinzuziehen.

In Abhängigkeit von der Problemstellung werden ergänzend zu Schallpegelmessungen ggf. auch Frequenzanalysen durchgeführt, die Schallleistung bestimmt oder raumakustische Messungen vorgenommen. Hierdurch ist es möglich, zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung des Lärmpegels in Produktionsbereichen, in Großküchen oder auch in einer Kantine bzw. im Gastbereich eines Restaurants vorzuschlagen. Ferner kann durch diese Untersuchungen beispielsweise die Sprachverständlichkeit in gastronomischen Betrieben verbessert werden.

Unsere Leistungen im Überblick:
 

  • Schallmessungen (z. B. Lärmemission und -immission, Frequenzanalyse, Schallintensitätsmessung, Schallleistungsbestimmung, raumakustische Messungen, Nachhallzeiten)

  • Computergestützte Simulationen (Lärmprognose für die Untersuchung der Wirksamkeit und für die Optimierung geplanter Maßnahmen zur Lärmminderung)

Lärmprognosen zur besseren Planung

Als besondere Dienstleistung werden vom Zentrallabor auch Lärmprognosen angeboten. Hiermit ist es möglich, vor der Durchführung kostenintensiver Maßnahmen oder auch im Rahmen von Neubauten im Voraus die zu erwartenden Lärmpegel zu berechnen und die Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lage und Abmessungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Beispielsweise wurde in einem Fall bei gleichem Schutzergebnis für die Beschäftigten in den Arbeitsbereichen die erforderliche Akustikdeckenfläche halbiert.

Ferner ist es möglich, die Maschinenaufstellung unter Berücksichtigung der Vermeidung bzw. Minimierung von Lärm im Bereich dauerhafter Arbeitsplätze mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu optimieren. So konnte schon durch eine geeignete Wahl des Maschinenlayouts ohne zusätzliche raumakustische Maßnahmen eine Unterschreitung des oberen Auslösewertes im Hauptarbeitsbereich eines Anlagenbedieners erreicht werden.

Für die Durchführung einer Lärmprognose ist allerdings eine Reihe von Daten erforderlich, die z. T. auch von den Maschinenherstellern zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Aufwand kann das Rechnen einer Prognose ab Erhalt der Unterlagen bis zu ca. vier Wochen dauern.

Messtechnischer Dienst

0621 4456-3495

Dr. Peter Rietschel

laermschutz@bgn.de laermschutz@bgn.de