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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Teilnahmebedingungen für den BGN-Präventionspreis

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Zu welchen Themen können Sie Beiträge einreichen?

Für eine Bewerbung kommen grundsätzlich alle Beiträge zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in Frage, also Maßnahmen, Ideen und Konzepte zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.
Ausgezeichnet werden insbesondere:

  • umsetzbare innovative Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, z.B. sicherheitstechnische Verbesserungen an Maschinen und Geräten, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsverfahren usw.

  • gelungene betriebliche Aktivitäten und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des innerbetrieblichen Transportes

  • innovative und wirksame Organisations- und Motivationskonzepte

Warum lohnt sich für Sie die Teilnahme?

Es werden insgesamt Preisgelder in Höhe von 50.000 Euro vergeben. Die Höhe eines Einzelpreises beträgt maximal 10.000 Euro.

An Kleinbetriebe mit bis zu 50 Vollbeschäftigten können für besonders vorbildlich umgesetzte Arbeitsschutzmaßnahmen Sonderpreise vergeben werden.

Für Beiträge von Auszubildenden unserer Mitgliedsbetriebe ist im Rahmen der Vergabe des BGN-Präventionspreises ein gesonderter Azubi-Förderpreis vorgesehen. Durch Engagement für den Förderpreis können Ihre jungen Mitarbeiter frühzeitig in die Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eingebunden werden. Als Dank und Anerkennung für dieses Engagement laden wir alle beteiligten Azubis zu einem zweitägigen Austausch in unser Ausbildungszentrum Reinhardsbrunn ein.

Berichte über eine Auszeichnung sorgen für eine positive Außendarstellung Ihres Unternehmens.

Für einen qualifizierten Beitrag zum BGN-Präventionspreis können Sie im BGN-Prämienverfahren Bonuspunkte geltend machen – auch wenn Ihr Betrieb nicht unter den Preisträgern ist.

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Eine Auszeichnung mit dem BGN-Präventionspreis geht also nicht an einzelne Mitarbeiter, sondern an unsere Mitgliedsbetriebe.

Wann können Sie sich bewerben?

Die Bewerbung für den BGN-Präventionspreis ist in einem bestimmten Zeitraum möglich, den Sie bitte unserer Webseite entnehmen. Für die Fristeinhaltung ist das Datum des Poststempels oder der nachweisliche Eingang der Bewerbung in elektronischer Form maßgeblich.

Was müssen Sie tun?

Schicken Sie Ihre Bewerbung in elektronischer Form (per Online-Formular im Internet, per E-Mail an praeventionspreis@bgn.de) oder per Ausdruck bzw. Memory-Stick auf dem Postweg. Verwenden Sie für Ihre Bewerbung das Bewerbungsformular im Internet. Wenn Sie mehrere Beiträge einreichen möchten, senden Sie pro Beitrag jeweils ein unterschriebenes Formular. Fügen Sie Unterlagen oder Materialien bei, die zum besseren Verständnis des eingereichten Beitrags erforderlich sind (z. B. Beschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Produktmuster, Videos oder Computerprogramme).

Was bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift?

Mit dem Einreichen der unterschriebenen Bewerbung willigt der teilnehmende Betrieb in die Veröffentlichung des Beitrags durch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ein und erkennt diese Teilnahmebedingungen für den BGN-Präventionspreis an. Mit der Unterschrift im Bewerbungsformular bestätigt der teilnehmende Betrieb, dass er über die uneingeschränkten Rechte an der eingereichten Idee verfügt, dass über den eingereichten Beitrag durch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe öffentlich berichtet werden darf und dabei auch mitgelieferte Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die unterschriebene Bewerbung gilt als Zustimmung dafür, dass in anderen Betrieben die Ideen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz aufgegriffen und umgesetzt werden dürfen. Die Nachahmung der eingereichten Ideen durch andere Betriebe ist erklärtes Ziel des BGN-Präventionspreises und bringt Bonuspunkte im BGN-Prämienverfahren.

Mit der Abgabe der Bewerbung gilt im Fall einer Preisvergabe auch als vereinbart, dass die von den Betriebseinrichtungen im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung gemachten Aufnahmen (Foto, Film) in BGN-Publikationen inklusive Internet sowie Social Media-Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube o.ä. zeitlich und räumlich uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen.

Der Teilnehmer erklärt mit der Einreichung der Bewerbung außerdem, dass für die Verwendung von Bildern oder bewegten Bildern durch die BGN, auf welchen Personen zu sehen sind, die Zustimmung der gezeigten Personen vorliegt. Für nicht volljährige Personen muss zudem das Einverständnis der Erziehungsberechtigten gewährleistet sein.

Die BGN verpflichtet sich, sorgsam mit den Bildern sowie mit den Betriebs- und Personendaten umzugehen. Eine kommerzielle Verwertung der Ideen seitens der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist nicht vorgesehen.

Wie erfolgt die Preisvergabe?

Die Auswahl der Gewinner und Festlegung der Höhe des Preisgeldes erfolgt unmittelbar nach Bewerbungsschluss. Im Anschluss wird durch Besuche der designierten Preisträger und Absprachen mit den Verantwortlichen und Akteuren in den Betrieben eine kurze Präsentation (Foto- und eventuell Videoaufnahmen) der Siegerbeiträge vorbereitet, welche zur Preisverleihung gezeigt wird.

Die Bekanntgabe der Preisträger und die Vergabe der Preise werden grundsätzlich während der BGN-Arbeitsschutztagung vorgenommen, zu der wir die Vertreter aller Betriebe, die ausgezeichnet werden, einladen.

Die Übergabe der Förderpreise für Auszubildende findet im Rahmen einer zweitägigen Sonderveranstaltung in unserem Ausbildungszentrum in Reinhardsbrunn statt. Hierzu laden wir alle Azubis ein, die an einer qualifizierten Bewerbung maßgeblich mitgewirkt haben.

Kontakt

0621 4456-3511

Henning Krüger
Projektleitung

praeventionspreis@bgn.de praeventionspreis@bgn.de

2004 bis 2024

Prämierte Beiträge

Alle Preisträger des BGN-Präventionspreises mit einer kurzen Beschreibung ihres jeweiligen Beitrags. 

zur PDF-Datei

BGN-Prämienverfahren

Nehmen Sie am BGN-Prämien­verfahren teil und erhalten Sie bis zu 100.000 € Prämie – mit der Teilnahme am Prä­ventions­preis sichern Sie sich schon 10 Prämienpunkte!

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