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Eine Person prüft mit einer Lupe ein Dokument mit dem Stempel "Fake"

Neue Betrugs-Masche mit angeblichen BGN-Rechnungen!

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Kriminelle fälschen BGN- und DGUV-Schreiben und fordern zu Zahlungen auf

Kriminelle versenden aktuell postalisch sowie per E-Mail Schreiben an Unternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben beigefügt ist eine Rechnung, neuerdings erweitert um eine "Augenspülstation nach DIN Norm". 

Die Betrüger verschicken mittlerweile auch Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" und dem Betreff "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung". Auch diese Schreiben sind Fälschungen und Betrug!

Die Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, auch hier hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet. 

Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per Mail an kommunikation@bgn.de. Wir raten in diesen Fällen dringend zur Anzeige und teilen Ihnen dann das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit. 

Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.

Kontakt

0621 4456-1581

Service-Center