Keine Suchtmittel am Arbeitsplatz
Klare Vorgaben schaffen klare Verhältnisse
Zehn Prozent aller Beschäftigten konsumieren übermäßig viel Alkohol. Rund 2,9 Millionen Deutsche nutzen Medikamente anders als verordnet. Alkohol, Medikamente oder illegalen Substanzen beeinflussen die Konzentration. Reaktionsfähigkeit, Bewegungsabläufe und Denkvermögen leiden, Sicherheit und Gesundheit sind in Gefahr – auch am Arbeitsplatz.
Dem vorzubeugen ist ein Thema für den Arbeitsschutz. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften anlässlich des Internationalen Tags gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehrs, kurz „Weltdrogentag“, am 26. Juni hin.
Klare Regeln – schnelles Handeln
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, den Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen.
Ganz wichtig dabei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation. Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf andere Suchtmittel wie Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.
Gut zu wissen: In Fragen der betrieblichen Suchtprävention steht die BGN Unternehmen mit vielfältigen Angeboten zur Seite und hat eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ im Internet eingerichtet.
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