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Verletztengeld

29. Juli 2025

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Wer den Lohn zahlt nach einem Arbeitsunfall

Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, daß sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt. 
Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist? Nach einem Arbeitsunfall übernimmt dann die gesetzliche Unfallversicherung, also zum Beispiel die BGN. Für längstens 78 Wochen zahlt sie das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse.

Weitere Informationen zum Thema und Antworten auf viele weitere Fragen zur BGN als Leistungserbringer: 

 

 

Ihr Ansprechpartner:

0621 4456-1573

Michael Wanhoff
Pressesprecher

presse-info@bgn.de presse-info@bgn.de

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