Seminare für die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind grundsätzlich im Sozialgesetzbuch (Neuntes Buch, § 178 SGB IX) geregelt.